Bund muss UBS-Investment prüfen
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Geschäft mit Uiguren-Verfolger:Bund muss UBS-Investment prüfen

Beteiligung an Uiguren-Unterdrücker
Bund muss UBS-Investment prüfen

Menschenrechtler reichen beim Bund Beschwerde gegen die UBS ein. Grund: Die Bank hält Aktien am chinesischen Überwachungskonzern Hikvision, der in den Unterdrückungsapparat gegen die Uiguren verstrickt ist.
Publiziert: 21.06.2020 um 00:08 Uhr
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Aktualisiert: 21.06.2020 um 08:02 Uhr
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Peking unterdrückt die muslimische Minderheit der Uiguren. Hunderttausende sind in Internierungslagern eingesperrt.
Foto: Human Right Watch
Fabian Eberhard

Der Bund muss sich mit einem heiklen Investment der UBS befassen. Konkret geht es um Beteiligungen der Schweizer Bank am chinesischen Überwachungskonzern Hikvision, der in Pekings Repressionsapparat gegen die Uiguren verstrickt ist. So setzt China ­Hikvision-Kameras in den Inter­nierungslagern ein, wo Hunderttausende Angehörige der musli­mischen Minderheit inhaftiert sind. Auf ihrer Website warb die Firma zudem ganz offen damit, dass ihre Kameras ethnische Minderheiten erkennen können.

Die US-Regierung hat Hikvision deshalb auf eine schwarze Liste von chinesischen Unternehmen gesetzt und mit Sanktionen belegt. Die UBS hält dies nicht davon ab, in den Konzern zu investieren. Über Jahre hinweg gehörte die Schweizer Bank zu den zehn grössten Investoren von Hikvision.

Nur noch passive Investments?

Mittlerweile hat die UBS ihre ­Anteile an der Überwachungsfirma deutlich reduziert. In welchem Umfang sie aktuell noch Aktien an Hikvision hält, will die Bank nicht sagen. Bei den Beteiligungen dürfte es sich vor allem um passive ­Investments handeln, die im Auftrag von Kunden getätigt werden.

UBS-Sprecher Samuel Brandner drückt es so aus: «Anleger können in eine breite Palette von Unternehmen investieren, die auf Aktienmärkten gehandelt werden. Oft sind diese Unternehmen Teil von verschiedenen Indizes und damit auch in verschiedenen Finanz­produkten enthalten.» Brandner betont zudem, die UBS habe Massnahmen ergriffen, um bei ihrer ­Geschäftstätigkeit die Einhaltung der Menschenrechte sicherzu­stellen.

UBS verstösst gegen OECD-Leitsätze

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) traut diesen Beteuerungen nicht. Für die NGO ist klar, dass die UBS mit ihrem Investment gegen die OECD-Leitsätze für multi­nationale Unternehmen verstösst, einen Verhaltenskodex, den viele Länder – darunter die Schweiz – ­ihren Konzernen auferlegt haben. Internationale Anstandsregeln für das Wirtschaften quasi.

Kommende Woche will die GfbV beim Bund nun Beschwerde gegen die UBS einreichen. Ein entsprechendes Schreiben liegt SonntagsBlick bereits vor. Sanktionierbar sind Verletzungen der OECD-Leitsätze zwar nicht. Die Schweiz hat mit dem sogenannten Natio­nalen Kontaktpunkt allerdings eine Stelle geschaffen, die die Einhaltung der OECD-Empfehlungen überwacht.

Geht der Bund auf die Beschwerde ein, leitet der Nationale Kontaktpunkt ein Vermittlungsverfahren zwischen der UBS und der GfbV ein. Scheitert dieses, muss der Bund eine öffentliche Erklärung abgeben.

Menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung

Angela Mattli von der Gesellschaft für bedrohte Völker erhofft sich dadurch, dass die UBS anerkennt, dass ein Bekenntnis zur Einhaltung der Menschenrechte «kein Wunschkonzert» ist. «Sämt­liche Aktiengeschäfte, Anlageprodukte und passive Investitionen müssen einer menschenrecht­lichen Sorgfaltsprüfung unterliegen», sagt sie. Und sie fordert: «Die UBS soll sich umgehend aus allen Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen zurückziehen, welche mit Hikvision in Zusammenhang stehen.»

Derweil gerät auch Peking weiter unter Druck. US-Präsident Donald Trump unterzeichnete just am Mittwoch ein Gesetz, das aufgrund der Uiguren-Verfolgung neue Sanktionen gegen China vorsieht.

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