Trotz Verurteilung
Doch kein Landesverweis für Bieler Laienprediger Abu Ramadan

Das Berner Obergericht hebt die Landverweisung des verurteilten Laienpredigers Abu Ramadan auf – Betrug und Rassendiskriminierung führen nicht zur Ausweisung.
Publiziert: 14.06.2024 um 14:44 Uhr
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Aktualisiert: 14.06.2024 um 16:52 Uhr
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Der umstrittene Prediger Abu Ramadan muss die Schweiz doch nicht verlassen.
Foto: KEYSTONE
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der frühere Bieler Laienprediger Abu Ramadan muss die Schweiz doch nicht verlassen. Das hat das Berner Obergericht am Freitag in zweiter Instanz entschieden.

Das Gericht sprach den 70-jährigen Libyer zwar des mehrfachen Betrugs und der Rassendiskriminierung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. Eine Landverweisung, wie sie die Vorinstanz ausgesprochen hatte, sei aber nicht möglich, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündung.

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