Einst war Franz A. Zölch gefragter Medienrechtler, Präsident der Eishockey-Nationalliga, hoher Militär und Gatte der ehemaligen Berner Regierungsrätin Elisabeth Zölch. Doch dann kam der Fall aus grosser gesellschaftlicher Höhe. Schuld waren dubiose Geldgeschäfte.
Genauer gesagt handelte es sich um Darlehen, die Zölch im Freundes- und Bekanntenkreis unter Vorspiegelung falscher Tatsachen aufnahm – und nie zurückzahlte. Immer wieder gelang es ihm, seine Gläubiger hinzuhalten. Zölch liess stets verlauten, er habe nicht mit Arglist gehandelt, sondern sei überzeugt gewesen, er könne das Geld zurückzahlen.
Drei Jahre Probezeit
Jetzt wurde Zölch wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt. Das Regionalgericht in Bern hat ihm am Dienstag eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten aufgebrummt. Ein Jahr der Strafe muss der Jurist im Gefängnis absitzen, falls das Urteil rechtskräftig wird. 18 Monate davon sind aufgeschoben mit einer Probezeit von drei Jahren, wie der Gerichtspräsident am Dienstag bei der Urteilseröffnung bekannt gab.
Die erste Gerichtsinstanz sah es als erwiesen an, dass Zölch unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bei Bekannten Darlehen aufnahm, die er nicht zurückbezahlte. Dabei habe er seine Geldgeber arglistig getäuscht. Er habe gewusst, dass er tief im Schuldensumpf stecke und die Beträge nicht zurückzahlen werde.
Gläubiger waren Freunde
Dennoch habe er seine Geldgeber glauben lassen, er stecke nur in einem kurzfristigen finanziellen Engpass. Zölch habe auf seine Bekanntheit als Medienrechtler, hoher Militär, Hochschuldozent, Bernburger und Ex-Mann der damaligen Regierungsrätin vertraut. Er sei davon ausgegangen, dass ihm die Darlehensgeber blind vertrauten.
Zölchs Verteidiger forderte für seinen Mandanten einen Freispruch. Er sah die Pflicht bei den Geldgebern. Sie hätten es unterlassen, die von Zölch aufgetischten Geschichten zu hinterfragen und Abklärungen zu tätigen. Die Gläubiger hätten ihm viel zu leichtfertig vertraut.
Dies sah das Gericht anders. Schliesslich habe es sich bei den Gläubigern um befreundete Personen gehandelt. Entsprechende Abklärungen hätten die Freundschaft belastet, weshalb wohl die meisten um Geld Angegangenen davor zurückschreckten. Einer der Geprellten formulierte es so: «Freunden hilft man einfach.»
900'000 Franken Einkommen während Deliktzeit
Gerichtspräsident Urs Herren verwies am Dienstag auf den Umstand, dass Zölch während der Deliktszeit durchaus auch Einkünfte gehabt habe. Rund 900'000 Franken seien es gewesen. Doch der Jurist habe nie Anstalten gemacht, damit Darlehen zurückzuzahlen.
Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von 56 Monaten. In einzelnen Punkten wurde Zölch am Dienstag freigesprochen. In der Mehrheit der Fälle aber wurde er wegen gewerbsmässigen Betrugs respektive Betrugs und Betrugsversuchen schuldig gesprochen. (SDA/noo)