Das ganze Ungemach fing mit einer Wasserleitung an, die nicht im Grundbuch eingetragen war. Diese führte durch das Grundstück eines Ehepaars, das entsprechend nichts davon wusste. Bis sich die Verwaltung meldete und mitteilte, dass die Leitung ein Loch habe und repariert werden müsse.
Bald darauf stand die Gemeinde auf dem Grundstück des Ehepaars und bohrte in die Tiefe, um die Leitung zu orten. Das Problem dabei: Sie verletzte dabei auch die Wurzeln einer 15 Meter hohen Weisstanne im Garten.
Kurz darauf beschwerte sich das Ehepaar bei der Gemeinde darüber, wie die «Berner Zeitung» schreibt. Zu fragil sei die Tanne, sie würde nicht halten, wenn ein Sturm auf sie treffe. Und es verlangte von der Gemeinde im bernischen Oberaargau, den Baum zu fällen. Die Gemeinde engagierte ein Forstunternehmen, das die Tanne für 646 Franken entfernte – und sie war bereit, einen Ersatzbaum für 1800 Franken zu bezahlen.
Hier könnte die Geschichte zu Ende sein. Aber: Nun fängt sie erst so richtig an.
6800 Franken Schadenersatz
Das Ehepaar liess im Frühling 2019 einen Gärtner eine 2,75 Meter hohe Nordmanntanne pflanzen. Zudem: Eine vier Meter hohe Säuleneiche und ein zwei Meter hohes Moschuskrautgewächs. Kostenpunkt: 6800 Franken. Einen Betrag, den das Ehepaar später von der Gemeinde als Schadenersatz einforderte.
In der Beschwerdenschrift spricht das Paar gar von einem Betrag über 30'000 Franken, berücksichtige man das ganze Spektrum des Schadens. Der Fall lag da bereits vor dem Verwaltungsgericht, der letzten kantonalen Instanz. Zuvor hatte bereits das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Beschwerde gegenüber der Gemeinde abgewiesen, wie die «Berner Zeitung» weiter schreibt.
Kurzer Prozess am Bundesgericht
Auch das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab. Mit der Begründung: Es sei nicht belegt, dass die Fachkräfte bei ihrer Arbeit unsorgfältig vorgegangen seien. Zudem hätte das Ehepaar die Verfahrenskosten von 1000 Franken zu tragen.
Das Ehepaar will das nicht auf sich sitzen lassen und zieht weiter vor Bundesgericht. Allein: Dieses tritt gar nicht erst auf die Beschwerde ein und wischt den Fall definitiv vom Tisch. Mit der Begründung: Der Streitwert bei öffenlich-rechtlichen Angelegenheit müsse bei mindesten 30'000 Franken liegen. Dafür brummte es dem Ehepaar die Gerichtskosten auf: 500 Franken. Damit ist der Tannen-Streit endgültig geklärt. (oco)