Sexshopbetreiber darf sie nicht verkaufen
Polizei-Einsatz bei Migros wegen Mini-Vibratoren

Michel Abegg hat sich mit der Migros angelegt, weil er in seinem Berner Sexshop keine Mini-Vibratoren verkaufen kann, der Detailhandelriese aber schon. Abegg gewann, wie die «Berner Zeitung» berichtet. Zufrieden ist er trotzdem nicht.
Publiziert: 28.01.2021 um 08:57 Uhr
Die Mini-Vibratoren Marke «Secret Lover» werden in der Migros verkauft, obwohl dies laut BAG derzeit verboten ist.
Foto: migros.ch

Michel Abegg (31) führt in Bern einen Sexshop. Sexspielzeuge darf er derzeit allerdings nicht verkaufen, das habe ihm das BAG auf Nachfrage bestätigt, erzählt er der «Berner Zeitung». Umso erstaunter sei er gewesen, als er in der Migros an der Marktgasse Bern Mini-Vibratoren der Marke «Secret Lover» entdeckte. In der Drogerieabteilung, gleich neben den Kondomen. Das verärgerte den Zürcher sehr. «Ich akzeptiere diese Regel ja, aber dann muss sie auch für alle gelten», sagt er der Zeitung.

Beim ersten Lockdown sei es das Gleiche gewesen. Er musste seinen Shop schliessen, in der Migros wurden weiterhin Mini-Vibratoren angeboten. Das wollte Abegg nicht auf sich sitzenlassen. Er kontaktierte die Migros, die ihn allerdings abwimmelte und nichts von einem Verbot wissen wollte. Also ging er zur Polizei. «Die sagten mir, sie würden jemanden vorbeischicken», sagt er der «Berner Zeitung».

Andere Filialen verkaufen den Vibrator noch

Als er sich am nächsten Tag in die Migros an der Marktgasse begeben habe, seien die Mini-Vibratoren tatsächlich nicht mehr im Regal gewesen. Gegenüber der Zeitung bestätigt die Polizei den Einsatz. Nach dem Gespräch mit der Polizei habe der Migros-Filialleiter die Mini-Vibratoren aus dem Sortiment genommen.

Abegg ist aber nicht zufrieden, andere Filialen führen die Mini-Vibratoren weiterhin. Eine Sprecherin der Migros Aare sagt auf Nachfrage der «Berner Zeitung», dass man sich «nach bestem Wissen und Gewissen» an die Anordnungen des Bundes halte. Und weiter: «Vibratoren waren bis anhin bei Sortimentsabsperrungen gemäss unserem Kenntnisstand kein Thema.»

Unbefriedigende Antworten

Diese Haltung stört Abegg. Es könne nicht sein, dass erneut die kleinen Fachgeschäfte litten, während sich die grossen Detailhändler nicht an alle Regeln hielten.

Generell sei er sehr unsicher, was er noch anbieten dürfe. Entsprechende Antworten seien bislang unbefriedigend ausgefallen. Beispielsweise darf laut Covid-Verordnung Unterwäsche verkauft werden, da sie als Alltagsgut deklariert wurde. Ob darunter auch erotische Unterwäsche fällt, ist Abegg aber nicht klar. Deshalb habe er beschlossen, seinen Shop vorübergehend zu schliessen. Geöffnet wird nur, wenn jemand Ware vor Ort abholt.

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