Pranger am Voi Cube in Bern
Migros hängt Bilder von Jung-Dieben auf

In einer kleinen Selbstbedienungsfiliale der Migros in Bern kam es vermehrt zu Diebstählen. Der orange Riese reagiert darauf mit einer eigenwilligen Aktion und hängt die Überwachungsbilder von zwei jugendlichen Dieben auf.
Publiziert: 02.09.2022 um 14:36 Uhr
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Aktualisiert: 02.09.2022 um 17:07 Uhr
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Die Migros hat an einer ihrer Filialen dieses Bild von zwei Jugendlichen aufgehängt.
Foto: Thomas Müller
Fabrice Obrist

Die Migros Aare hat in Bern ein Pilotprojekt gestartet. Im sogenannten Voi Cube können sich die Kunden selbst bedienen und an einer Self-Checkout-Kasse auch selbst bezahlen. Die Filiale kommt ganz ohne Personal aus. Das bringt aber auch ein Problem mit sich.

Im Supermarkt kam es wegen der fehlenden Aufsicht vermehrt zu Diebstählen. Davon hatte der Detailhändler nun genug. Kurzerhand hängte er darum an der Scheibe des Containers ein Bild von zwei jugendlichen Dieben auf. Die Gesichter wurden dabei mit Emojis mit langen Nasen – als Anspielung auf Pinocchio – überdeckt. Darunter steht geschrieben: «Kauf = Etwas gegen Bezahlung erwerben. Habt Ihr da etwas falsch verstanden?»

Ob das Plakat wirklich gegen Diebstähle wirkt, wird sich wohl noch zeigen. Auf Anfrage von «20 Minuten» erklärt Migros-Sprecherin Andrea Bauer, man wolle mit der Aktion darauf aufmerksam machen, «dass fehlbares Handeln Konsequenzen hat und nicht unentdeckt bleibt».

Öffentliche Fahndung nicht ganz unbedenklich

Das Plakat habe demnach «keinesfalls den Zweck eines privaten Fahndungsaufrufs, sondern soll zur Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer führen». Dass man dazu Bilder von Dieben veröffentlicht, scheint eine doch eher ungewohnte Massnahme zu sein.

Bei der Kantonspolizei Bern ist man informiert über das Plakat der Migros-Diebe. Gegenüber «20 Minuten» stellt die Behörde klar, dass die öffentliche Fahndung tatverdächtiger Personen grundsätzlich den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten sei. Insbesondere sei dem Grundsatz der Unschuldsvermutung und den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen Rechnung zu tragen.

Privaten, wie hier der Migros, sei es im Generellen aber trotzdem nicht verboten, Aufnahmen von eigenen Überwachungskameras zu veröffentlichen. Das Vorgehen sei aber nicht ganz unbedenklich, «da unter Umständen der Straftatbestand der üblen Nachrede oder eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte im Raum stehen» könne.

Die betroffenen Personen müssen die Delikte allerdings selbst einklagen. Deshalb rät die Kantonspolizei Bern den Geschädigten, sich bei den Behörden zu melden. Diese würde dann die nötigen Massnahmen treffen.

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