Wer hat Thomas F.** (†61) getötet? Der Kult-Wirt von Interlaken BE wurde brutal in seiner Wohnung erschlagen. Seit geraumer Zeit steht seine Frau, Viviane O.* (35), im Visier der Behörden. Denn einige Indizien sprechen gegen die Profi-Boxerin, die seit November 2020 in Untersuchungshaft sitzt.
Baseballschläger und Schlüssel
Die «Aargauer Zeitung» berichtet jetzt gestützt auf Gerichtsurteile über die belastenden Indizien, die gegen die ehemalige Profi-Boxerin vorliegen. Bekannt sind diese, weil sie sich gerichtlich gegen die Haftverlängerungen wehrt.
Diese sieben Punkte sprechen gegen sie:
1. Keine Einbruchsspuren
Die Wohnung von Thomas F. war nicht aufgebrochen – nur Viviane O. hatte noch einen Schlüssel.
2. Der Baseballschläger
Die stumpfe Gewalt gegen Thomas F. wurde mit einem Baseballschläger ausgeübt, der blutverschmiert neben der Leiche lag. Gemäss ihrem Sohn gehört er Viviane O.
3. Das auffällige Auto
Am Tatabend will Vivane O. zuhause Filme geschaut haben. Allerdings sagte ein Automechaniker aus, er habe am 18. Oktober 2020 den roten Chevrolet Camaro in Interlaken gesehen – das einzige solche Auto in der Region. Da er den Camaro bereits repariert hatte, kannte er den Wagen.
4. Das Handy
Das Mobiltelefon des Kult-Wirts wurde bei der Tat zerstört. Daran stellten die Ermittler ihre DNA-Spuren fest.
5. Das Blut
An ihren Schuhen wurden Blutspritzers ihres Mannes sichergestellt. Und diese entstehen gemäss der Kriminaltechnik nur, wenn sie mit einer gewissen Geschwindigkeit aufprallen.
6. Die DNA-Spuren
Die Polizei fand in einem Container eine Trainerjacke des Opfers mit DNA-Spuren von Viviane O.
7. Die Wut
19 Mal schlug der Täter oder die Täterin gemäss der «Aargauer Zeitung» mit dem Baseballschläger gegen den Kopf des Opfers, unzählige weitere stellten die Rechtsmediziner an weiteren Körperteilen fest. Das deutet daraufhin, dass die Tat mit Emotionen begangen wurde. Dazu passt: Neben der Leiche lag sein Ehering am Boden.
Viviane O. sagte bisher stets, sie sei unschuldig. Verlangte, dass sie aus dem Knast entlassen wird. Doch daraus wird demnächst wohl nix. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, Anklage zu erheben. Solange bleibt O. in U-Haft. Das Gericht geht von Fluchtgefahr aus. Ihr drohen über zehn Jahre hinter Gittern. Sollte die Frau in ihre alte Heimat fliehen, könnte sie untertauchen. Denn Brasilien ist nicht verpflichtet, eigene Staatsangehörige auszuliefern. (man)
* Name bekannt
** Name geändert