Im Herbst 2022 wollten zwei Männer laut der «Berner Zeitung» einen Baum an einen geeigneten Ort befördern, um Brennholz herzustellen. Der erste Mann stieg in die Stapler-Schaufel, während sein Kollege sich hinters Steuer setzte.
Beim Aufstehen innerhalb der Schaufel verlor der Mann das Gleichgewicht und fiel aus der Schaufel auf den Boden. Der Fahrer bremste sofort. Trotzdem wurde der Mann vom rechten Vorderrad des Staplers getroffen und zog sich schwere innere Verletzungen zu.
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Die Beförderung von Personen in Stapler-Schaufeln ist verboten, wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom Februar 2023 hervorgeht.
Der Fahrzeuglenker wurde wegen fahrlässiger, schwerer Körperverletzung sowie Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz mit einer Geldstrafe gebüsst. Diese beläuft sich auf 3840 Franken. Beim Bestehen einer zweijährigen Probezeit wird der Betrag hinfällig und er muss nicht zahlen.
Opfer hat langen Spitalaufenthalt hinter sich
Nichtsdestotrotz: Eine Busse und Gebühren in der Höhe von 1560 Franken bleiben. Der Gebüsste wollte sich gegenüber der «BZ» nicht äussern.
Das Opfer musste nach dem Unfall längere Zeit im Spital verbleiben. Er konnte durch eine Notoperation gerettet werden. Auch vier Monate nach dem Ereignis befand er sich laut der «BZ» noch in der Rehabilitation. (ene)