Falscher Zahnarzt von Biel
Muss Damian G. drei weitere Jahre in den Knast?

Er sass schon mal im Gefängnis, weil er zahnmedizinische Behandlungen ohne entsprechende Ausbildung ausgeführt hatte. Jetzt beschäftigt sich das Regionalgericht Berner Jura-Seeland erneut mit Damian G. von Biel.
Publiziert: 09.08.2023 um 09:36 Uhr
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Der falsche Zahnarzt Damian G. auf dem Weg zu einem Gerichtstermin im März 2016.
Foto: Claudio Meier

Der als falsche Zahnarzt von Biel BE bekannt gewordene Zahntechniker Damian G.* (60) steht erneut vor Gericht. 2016 wurde er bereits wegen vierfacher schwerer Körperverletzung, gewerbsmässigem Betrug, Urkundenfälschung und Verstössen gegen das Gesundheits- und Heilmittelgesetz zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

G. hatte zahnmedizinische Behandlungen durchgeführt, obwohl er nicht über die erforderliche Ausbildung als Zahnarzt verfügt. Das führte zu Schäden bei mehreren Patienten. Wegen der Berichterstattung über den Fall haben sich weitere geschädigte Personen gemeldet. Um diese geht es seit Montag vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland.

Angeklagter nimmt am Prozess nicht teil

Der Angeklagte ist im Gericht nicht anwesend, wie das «Bieler Tagblatt» berichtet. Er liess sich aus gesundheitlichen Gründen von der Prozessteilnahme dispensieren.

Verhandelt werden vier Fälle. G. werden einfache Körperverletzung, Betrug, Urkundenfälschung und Verstösse gegen das Heilmittelgesetz vorgeworfen. Laut Anklageschrift setzte der Zahntechniker beispielsweise Zahnersatz oder Füllungen nicht richtig ein, was bei den Opfern zu Schwierigkeiten beim Essen und gesundheitlichen Schäden führte.

Weder Einsicht noch Reue

In ihrem Plädoyer erklärte Staatsanwältin Valérie Gysi, der Beschuldigte sei «besessen vom Gedanken, eine gleich gute Ausbildung wie ein Zahnarzt zu haben». Dabei müsse ihm bewusst gewesen sein, dass es schiefgehen könne. Schliesslich bräuchten Zahnärzte nicht umsonst eine lange Ausbildung. Der Beschuldigte habe die Opfer als Lügner beschimpft und abwertend als Alkoholiker bezeichnet. Er sei weder geständig, noch zeige er Einsicht oder Reue.

Die Staatsanwaltschaft verlangt 36 Monate Haft – unbedingt. Die Verteidigung fordert einen vollumfänglichen Freispruch. Sie argumentiert, in der Praxis hätten auch zwei Zahnärzte gearbeitet. Es sei nicht klar, wer die Behandlungen tatsächlich durchgeführt habe. Das Urteil wird am Mittwoch gesprochen. (noo)

* Name geändert

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