Abgeblitzt! Das höchste Gericht der Schweiz lehnt die Beschwerde eines Zentralschweizers ab, der 2020 die Brünigpass-Strasse in eine Rennstrecke verwandelt hatte und in der Nähe des Restaurants Brünig Kulm geblitzt worden war, wie die «Berner Zeitung» berichtet.
Der Vorfall ereignete sich im April 2020, also mitten im Corona-Lockdown. Während viele zu Hause sassen, stieg der damals 32-Jährige in einen McLaren 650S Spider (650 PS!) und drückte ordentlich aufs Gas. Mit 110 km/h donnert er über die Strasse. Erlaubt wären maximal 50 km/h gewesen, schliesslich befand er sich noch innerorts. Er war also satte 54 km/h zu schnell und wurde prompt geblitzt.
Er dachte, dass er ausserorts unterwegs sei
Das Regionalgericht Oberland verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich musste er eine Übertretungsbusse von 100 Franken sowie die Verfahrenskosten bezahlen.
Das Gericht warf ihm eine grobe Verletzung mit Vorsatz sowie eine einfache Verletzung der Verkehrsregeln vor. Der Raser zog das Urteil jedoch weiter ans Obergericht. Er habe nicht vorsätzlich gehandelt, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er sich innerorts befände, wie er später gegenüber dem Obergericht beteuerte. Es sei ein Missverständnis gewesen. Er habe kein Schild gesehen und geglaubt, sich ausserorts zu befinden.
«Nicht überzeugend in diesem Zusammenhang»
Diese Erklärung liess das Obergericht nicht gelten. Also zog der Raser weiter bis ans Bundesgericht und wurde auch dort ausgebremst. Schliesslich gäbe es vor Ort genug Hinweise, die darauf aufmerksam machen, sich als Autofahrer innerorts zu befinden. Ausserdem sei die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu keiner Zeit durch ein Schild aufgehoben.
«Nicht überzeugend ist in diesem Zusammenhang das Argument des Beschwerdeführers, er habe weder sich noch seine Beifahrerin gefährden wollen, zeugt doch seine Handlungsweise genau vom Gegenteil», hält das Bundesgericht fest. Neben der Strasse befinden sich zwei Wohnhäuser. Obwohl während des Lockdowns 2020 die Strassen nicht benutzt wurden, hätte er mit Anwohnern rechnen müssen, so das Bundesgericht weiter. Damit habe er bewusst einen Unfall mit Schwerverletzten oder möglichen Todesopfern in Kauf genommen. Und so wurde er auch vom Bundesgericht verurteilt. Hinzukommen nun Verfahrenskosten von 3000 Franken. (mgf)