Peter Hans Kneubühl (77) streikt: Auch am Donnerstag bleibt der Stuhl in der Mitte des Obergerichtssaals in Bern leer. Per Brief hatte sich der Amok-Rentner am Vortag kurzfristig abgemeldet.
Der Gerichtspräsident zitierte bei der Eröffnung der Verhandlung aus dem Schreiben des renitenten Seniors: «Leider muss ich feststellen, dass zum Prozess nur Leute vorgeladen werden, die bereits gegen mich geurteilt haben. Sie wiederholen einfach die Lügen.» So wurde in Abwesenheit von Kneubühl verhandelt – und jetzt auch geurteilt.
Kneubühl wird verwahrt!
Um 11 Uhr verkündet der Richter das, was alle bereits geahnt haben: «Das Obergericht ist zum Schluss gekommen, dass die Beschwerde abzuweisen ist.» Kneubühl wird also verwahrt.
In der Begründung folgt das Gericht weitestgehend den Ausführungen von Staatsanwalt Manus Widmer (39). Dieser forderte die Verwahrung für den Mann, der wegen der Zwangsversteigerung seines Elternhauses in Biel BE im September 2010 wild um sich schoss und danach neun Tage lang vor der Polizei auf der Flucht war.
Anwalt traut dem Amok-Rentner Tötungsdelikte zu
Im Gespräch mit BLICK begründete Widmer seine Forderung: «Herr Kneubühl hat schwere Delikte begangen. Er hat einem Polizisten in den Kopf geschossen, und der hat nur mit viel Glück überlebt.» Vom Amok-Schützen gehe nach wie vor eine Gefahr für die Gesellschaft aus.
Dieser Meinung ist auch Markus D'Angelo (54), der Anwalt der bernischen Bewährungs- und Vollzugsdienste. Auch er fordert, der 77-Jährige sei zu verwahren. Er warnt: «Unserer Meinung nach geht von Herrn Kneubühl eine grosse Gefahr für schwerste Gewaltdelikte aus und er ist nicht therapierbar.» Mit schwersten Delikten meint der 54-Jährige gar Tötungsdelikte.
Gutachten sorgt für rote Köpfe
D'Angelo und Widmer stützten sich in ihren Plädoyers vor allem auf das psychiatrische Gutachten. Doch mit eben diesem ist der Verteidiger des Querulanten, Sascha Schürch (48), gar nicht einverstanden. Denn: Der Gutachter hat den Amok-Rentner nie persönlich getroffen – er hat lediglich ein sogenanntes Aktengutachten erstellt.
Auch mit dem Urteil dürfte der 48-jährige Rechtsanwalt alles andere als zufrieden sein: Schürch forderte nämlich die Entlassung seines Mandanten aus der Haft. «Die Rückfallgefahr, die ihm attestiert wird, ist in Tat und Wahrheit nicht vorhanden – auf jeden Fall nicht für schwere Delikte», erklärt er seinen Antrag.
Wird das Bundesgericht urteilen müssen?
Der Entscheid des Berner Obergerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Parteien das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen werden, wird sich zeigen. Doch vom Querulanten Peter Hans Kneubühl dürfte mit Widerstand zu rechnen sein.