Eine brutale Schlägerei vor den Augen der Polizei in Thun BE, die sogar noch mitgefilmt hat – und doch fehlen die Beweise für einen Schuldspruch! Die vier Mitglieder einer Töff-Gang aus den Kantonen Zürich, St. Gallen und Basel-Landschaft im Alter zwischen 27 und 39 Jahren werden am Freitag für die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Prügel-Attacke im August 2016 freigesprochen. Sie kassieren sogar eine Haftentschädigung für die 8-stündige Festnahme!
Insgesamt neun Töff-Rocker sollen den Daniel Eymann (51) damals übel zugerichtet haben, sechs von ihnen erwischte die Polizei. Allesamt wurden per Strafbefehl verurteilt, doch vier akzeptierten die bedingte Geldstrafe nicht und zogen vor Gericht – was sich nun für sie gelohnt hat.
Vor den Augen der Polizei verprügelt!
Die Biker-Gang war damals auf dem Heimweg vom Wallis – so wie auch Eymann mit seiner Partnerin und deren beeinträchtigen Sohn. Ein Überholmanöver des Familienvaters auf der Autobahn erhitzte laut dessen Schilderungen die Gemüter der etwa 30 Harley-Fahrer, es folgten Brems-Schikanen und Tritte in voller Fahrt gegen das Auto. Die Beifahrerin wählte den Notruf und der Beamte navigierte sie zum Polizeiposten, man erwarte sie da.
Dumm nur: Die Polizei rechnete damit, dass die von Töff-Fahrern verfolgte Familie von woanders kommt – und wartete am falschen Ort. Direkt vor dem Posten hätten die Rocker ihn dann bis zur Bewusstlosigkeit verprügelt, erzählte der Geschädigte im Blick. Die Beamten hätten die wüsten Szenen beobachtet und teilweise sogar gefilmt – geholfen habe aber niemand, so Eymann: «Man hat uns erklärt, dass die Polizisten auf dem Posten meist nicht bewaffnet oder diensttauglich sind.» Erst als die Sirenen ertönt seien, hätten die Rocker von ihm abgelassen und seien abgehauen.
Verprügelter Familienvater enttäuscht nach Urteil
Dass die Brutalo-Rocker nun ungeschoren davon kommen, hat für ihn einen bitteren Nachgeschmack: Seine Partnerin und ihr Sohn litten psychisch nach wie vor, zudem würden sie nun auf dem Selbstbehalt für die Autoreparatur sitzen bleiben. «Und die kassieren jetzt sogar noch Geld und das Verfahren bezahlt der Staat, also der Steuerzahler», meint der Berner enttäuscht. «Wir haben halt eine Kuscheljustiz, schlimm!»
Der Richter begründete sein Urteil damit, dass es ihm an Beweisen mangle: Die Männer seien in ihrer Töff-Montur nicht zu identifizieren. Die polizeiliche Aufarbeitung des Falles sei «völlig ungenügend», führte er aus. Es seien etwa Handy-Fotos der Verdächtigen direkt nach der Anhaltung geschossen worden, aber: «Die Fotos sind denkbar schlecht und unscharf.» Daher komme es «in Zweifel für den Angeklagten» zu diesen Freisprüchen.