Erich Glarner muss wegen Behördenfehler Auto zurückkaufen
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«Das kann nicht wahr sein»:Erich Glarner muss wegen Behördenfehler Auto zurückkaufen

Berner Erich Glarner (58) hatte wegen Behördenfehler nichts als Ärger
«Ich musste meinen geklauten Lexus zurückkaufen»

Acht Monate durchlebte Erich Glarner (58) einen Albtraum. Wegen eines Behördenfehlers galt sein Auto, das er ins Ausland verkaufte, als gestohlen. Schliesslich musste er den Wagen zum vollen Preis zurückkaufen. Nun sitzt er auf Anwaltskosten und einem Auto zu viel.
Publiziert: 03.06.2021 um 06:20 Uhr
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Aktualisiert: 03.06.2021 um 06:27 Uhr
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Nach acht Monaten hat Erich Glarner (58) aus Uetendorf BE endlich seinen Lexus wieder zurück.
Foto: Luisa Ita
Luisa Ita

Wenn man sein Auto verkauft, dann möchte man vom Käufer nichts mehr hören – denn das bedeutet meistens Ärger. Auch Erich Glarner (58) hoffte auf eine reibungslose Abwicklung, als er seinen Lexus RX 450 Hybrid verkaufte. Doch es kam anders.

Mittlerweile steht das Sorgenkind wieder auf dem Parkplatz in Uetendorf BE – neben dem neuen Volvo, der eigentlich die Nachfolge angetreten hatte. Der Berner zu dem Dilemma: «Es war natürlich nicht die Idee des Autoverkaufs, dass ich den Wagen dann wieder zurücknehmen muss.»

Auto wurde an der Grenze sichergestellt

Die unglaubliche Geschichte nahm im August 2020 ihren Lauf. Der Berner verkaufte damals seinen Lexus für 12'000 Franken ins Ausland. «Eine gute Woche nach der Abholung wurde mir mitgeteilt, dass das Auto an der Grenze zwischen Rumänien und Moldawien konfisziert worden sei», so der Verkäufer im letzten Oktober zu Blick. Die Begründung: In Deutschland galt das Importfahrzeug als gestohlen!

Erich Glarner befürchtete, einem Betrüger aufgesessen zu sein. Auch der Käufer habe nun Bedenken bekommen: «Er hat sein Geld zurückgefordert. Ich habe aber gesagt, erst wenn das Auto wieder bei mir ist, zahle ich ihm das Geld zurück.» Die Situation: zerfahren.

Dem eigentlichen Käufer verging die Lust am Lexus

Mittlerweile weiss Glarner: Nur wegen eines Behördenfehlers musste er monatelang schlecht schlafen! «Plötzlich habe ich die Meldung der Schweizer Polizei gekriegt, dass der Eintrag ‹gestohlen› nun im System gelöscht sei und man das Auto abholen könne», so der geplagte Verkäufer.

Dem moldawischen Käufer war unterdessen der Kragen geplatzt. Nach Monaten des Wartens wollte er das Auto nicht mehr. «Er hat es mir persönlich zurückgebracht. Ich habe ihm den Kaufpreis erstattet und ihm freiwillig für seine Umtriebe noch tausend Franken bezahlt.»

Zwei Autos auf dem Hof, Anwaltskosten am Hals

Der Berner schüttelt mit dem Kopf: «Ich musste nicht nur mein geklautes Auto zurückkaufen, sondern habe jetzt zwei Autos auf dem Hof und hohe Anwaltskosten.» Auch der Käufer ist noch nicht befriedigt: «Er will, dass ich seinen Anwalt plus eine Genugtuung bezahle. Schlimmstenfalls drohen mir nochmals Kosten von 8000 Franken!»

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