Der türkischstämmige Polizeimitarbeiter Y.S. (38) wurde verdächtigt, Daten von Erdogan-Gegnern am Polizeicomputer beschafft zu haben. Am Montag wurde er nun vom Basler Strafgericht wegen mehrfachem Amtsmissbrauch verurteilt.
Y.S. war Sicherheitsassistent bei der Kantonspolizei Basel. Ohne dienstlichen Grund hatte er im Frühjahr 2017 Personendaten abgefragt. Wegen Pro-Erdogan-Aktivitäten wurde er damals verdächtigt, für die türkische Regierung zu spionieren. Jedoch gab es keine Hinweise darauf, dass er die Daten an Dritte weitergegeben hatte – der Vorwurf wurde während dem Strafverfahren fallen gelassen.
Er spionierte seiner Ex-Frau und Freundin nach
Die missbräuchlichen Abfragen betrafen einerseits die Ex-Frau und Freundin des Verurteilten. Mit weiteren Abfragen in den polizeilichen und amtlichen Datenbanken wollte Y.S. zudem einer Bekannten bei einer mutmasslichen Adoptionsnachforschung helfen. Mit dem Abfragen von persönlichkeitsrelevanten Daten hat der 28-Jährige gemäss Strafgericht seine Amtsgewalt missbraucht.
Bei allen übrigen der von der Staatsanwaltschaft im Strafbefehl erwähnten Abfragen von 870 Datensätzen über 162 Personen sei der Straftatbestand dagegen nicht erfüllt. Es könne nicht nachgewiesen werden, ob sich der Polizeimitarbeiter durch das Abfragen einen unrechtmässigen Vorteil verschaffen habe oder dies beabsichtigt hatte.
Ein Fünftel der abgefragten Personen waren Türken
In einem Fall konnte die Verteidigung während des Prozesses zudem nachweisen, dass die Abfrage dienstlich geschehen war. Dies lässt gemäss Gericht «Zweifel aufkommen», ob die von der Staatsanwaltschaft eingereichte Liste zu den angeblich missbräuchlichen Abfragen verlässlich und richtig sei.
Bei den Abfragen gebe es kein bestimmtes Muster. Rund ein Fünftel würden «dem Namen nach zu urteilen» türkischstämmige Personen betreffen. Unter den übrigen hat es gemäss Gerichtspräsident «jede Menge Schweizerinnen und Schweizer». Der ursprünglich von der Staatsanwaltschaft untersuchte Spionage-Vorwurf liesse sich damit nicht erhärten, bestätigte auch das Strafgericht.
Y.S. erhält eine Genugtuung
Der 38-jährige Y.S. wurde schliesslich zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 130 Franken verurteilt. Das Strafgericht halbierte damit jedoch die im vergangenen Sommer von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl verordnete Strafe. Es erliess ihm auch die damals verhängte Busse. Nur bei rund 50 bis 60 Abfragen liesse sich ein Amtsmissbrauch belegen, begründete der Strafgerichtspräsident.
Bei der Urteilsbegründung rüffelte der Gerichtspräsident auch die Staatsanwaltschaft. Diese trage eine Mitverantwortung am Vorwurf, dass der Mann ein Spion sei. So habe sie etwa «unzählige Personen» angeschrieben, deren Daten vom Polizeimitarbeiter abgefragt worden waren.
Medien hätten den Mann im Weiteren vorschnell verurteilt. Das Gericht sprach ihm eine Genugtuung von 2000 Franken und einen Schadenersatz von 500 Franken zu. Von den Verfahrenskosten muss er rund einen Drittel übernehmen. (SDA/hah)