Basler Rheinufer, 28. Juli 2018: Während andere in jener Juli-Nacht den Fluss entlang flanieren und die warmen Temperaturen geniessen, begehen zwei junge Männer ein schreckliches Verbrechen. Einer von ihnen ist der Spanier Pablo E.* (22). In dieser Nacht unterstützt er einen flüchtigen slowenischen Bekannten, als dieser den Portugiesen Rodrigo C.* (†41) am Rheinbord brutal zusammenschlägt – wegen eines angeblichen Handydiebstahls. Pablo E. zögert nicht und versetzt dem 41-jährigen einen heftigen Schlag gegen den Kopf. Danach ergreifen die beiden die Flucht, gehen feiern. Den verletzten Portugiesen lassen sie einfach liegen – er stirbt kurze Zeit später an den Folgen seiner Hirnverletzungen.
Das Strafgericht Basel-Stadt hatte beim Hauptschuldigen auf vorsätzliche Tötung entschieden. Mittäter Pablo E. hingegen wurde lediglich wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Seine dreieinhalbjährige Haftstrafe wurde anschliessend in eine stationäre Therapie für junge Erwachsene umgewandelt. Danach sollte E. für acht Jahre des Landes verwiesen werden. Doch wie die «Basler Zeitung» berichtet, wehrte sich der Spanier dagegen – und bekam nun vor dem Basler Appellationsgericht recht.
Schwere Kindheit
Vor Gericht machte der Spanier unter anderem seine schwere Kindheit geltend. Wie die Zeitung schreibt, hatte ihn sein Adoptivvater in der Vergangenheit geschlagen. Als er 13 Jahre alt war, zog er mit seiner Mutter von Spanien nach Basel. Auch das Verhältnis zu ihr sei bis heute angespannt. Beispielsweise konsumiere sie gemeinsam mit dem Stiefvater regelmässig Drogen.
Den Entscheid dürfte auch die aufrichtige Reue von Pablo E. beeinflusst haben. Mehrmals betonte er vor Gericht, dass er noch immer nicht begreifen könne, was er in dieser Nacht gemacht habe. Der Gedanke daran fülle ihn mit Ohnmacht.
Kann nicht begreifen, was er gemacht hat
Zudem erwähnte E. vor Gericht seine positive Entwicklung in der Anstalt in Uitikon ZH – sein Therapeut bestätigte das. Auch von der Mutter habe er sich inzwischen abgegrenzt. Die Wahrscheinlichkeit, dass er wieder rückfällig werde, sei bedeutend kleiner als noch vor Beginn der Therapie, sagte der Therapeut.
«Alles in allem ist eine klar positive Entwicklung zu sehen. Im Sommer 2023 wird er vermutlich seine Lehre als Hauswirtschaftspraktiker abschliessen können», sagte die Gerichtspräsidentin bei der Verhandlung. Und: Die Voraussetzungen für den Landesverweis sah das Appellationsgericht auch deshalb nicht gegeben, weil nicht von einer schweren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgegangen werden kann, wie es das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU in einem solchen Fall verlangen würde. (bra)
*Namen geändert