Kalbfleisch enthielt Schwein
Döner-Täuschung in Basel aufgedeckt

In Basel-Stadt wurden bei Döner Kebab und Dürüm Proben aus mehreren Geschäften fehlerhafte Deklarationen festgestellt. Das Kantonslabor fordert nun Verbesserungen bei der Auskunft im Take-away-Verkauf.
Publiziert: 06.11.2024 um 09:13 Uhr
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Aktualisiert: 06.11.2024 um 16:45 Uhr
Die Dönerläden in der Stadt Basel nehmen es beim Fleisch nicht immer ganz genau. (Symbolbild)
Foto: imago images/CHROMORANGE

Auf einen Blick

  • 20 Döner und Dürüm Proben untersucht, vier beanstandet
  • Kalbfleisch-Probe enthielt 30 Prozent Poulet, Soja-Spuren gefunden
  • Keine nicht deklarierten GVO in allen Proben gefunden
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat 20 Proben von Döner Kebab und Dürüm aus zehn Geschäften geprüft. Dabei beanstandete es insgesamt vier Proben wegen fehlerhaften Fleisch- und Milchdeklarationen. In einem Fall wurde das Fleisch als Kalb deklariert, obschon es 20 Prozent Schwein enthielt – eine Täuschung, wie das Kantonslabor am Mittwoch mitteilte.

Eine weitere Probe, die ebenfalls als Kalbfleisch ausgeschildert war, enthielt 30 Prozent Poulet. In zwei weiteren Fällen wurde ohne Hinweis auf diese Zutat Milch nachgewiesen, wie es in der Mitteilung heisst. Die eine Probe enthielt vermutlich eine Sauce mit Milchbestandteilen. Bei einer anderen war der Ursprung der Milch nicht bekannt. In einer weiteren Probe wurden Spuren von Soja nachgewiesen.

Kantonslabor: Weitere Prüfungen nötig

Insgesamt vier Betriebe haben somit entweder eine allergene Zutat nicht deklariert oder die Tierarten unvollständig angegeben. Das Kantonslabor sieht daher bei der Auskunft beim Take-away-Verkauf von Döner und Dürüm noch Verbesserungspotenzial. Deshalb sei eine Wiederholung der Kampagne zu einem späteren Zeitpunkt angezeigt, wie es im Communiqué heisst. Im Offenverkauf müssen nämlich Konsumentinnen und Konsumenten gemäss Lebensmittelverordnung in gleicher Weise informiert werden wie bei vorverpackten Esswaren.

Ansonsten gab es aber keine Beanstandungen bei den untersuchten Kebabs und Dürüms. So fand das Kantonslabor bei sämtlichen Proben keine nicht deklarierten gentechnisch veränderten Organismen (GVO).

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