Die Tat schockierte das ganze Land: Am Donnerstag, 21. März, tötet Angela N.* (75) den kleinen Mergim* (†7) völlig unvermittelt mit einem Messer. Der Bub war auf dem Heimweg von der Schule. Nach ihrer Tat stellte sich N. den Behörden, behauptete, sie habe im Affekt gehandelt. Aus Gerichtsurteilen, die der «BZ Basel» vorliegen, geht nun hervor: Angela N. hat vorsätzlich gehandelt.
Ermittler haben auf dem Handy von Angela N. demnach eine SMS gefunden, die sie bereits einen Tag vor der Tat geschrieben haben soll. Darin bekannte sie sich vorneweg zur Tat. Diese SMS soll sie jedoch wieder gelöscht haben.
«Übernehme die Verantwortung»
Ein paar Wochen nach ihrer Tat machte sie aber eine Affekthandlung geltend, wie die «BZ Basel» berichtet. Plötzlich sei das Kind vor ihr gestanden, wobei sie nicht mehr wisse, woher der Bub gekommen sei, soll N. in einer Vernehmung gesagt haben. Sie habe ihm zwei Mal in den Hals gestochen. «Sie habe ‹nur noch zugestochen›, es sei aus ihr rausgekommen», soll im Urteil stehen. Nach der Tat eilt die Klassenlehrerin des Buben ihm zu Hilfe. Doch der Primarschüler, der nur 200 Meter vom Tatort entfernt das Schulhaus Gotthelf besucht, hat keine Chance. Im Universitäts-Kinderspital erliegt der Kosovo-Albaner wenig später seinen schweren Verletzungen.
Derweil verlässt Angela N. den Tatort, setzt sich auf eine Bank. Dort schreibt sie an mehrere Personen und Institutionen eine SMS. Darin steht laut «BZ Basel»:«Hoi ihr lieben. Habe ein Kind getötet damit ich mein Eigentum zurückbekomme. Stelle mich der Polizei und übernehme die Verantwortung, sofern ich nicht als Staatsfeind umgebracht werde.»
Anschliessend läuft Angela N. mit der Tatwaffe zum Eingang der Basler Staatsanwaltschaft und lässt sich festnehmen.
Über 100'000 Franken Schulden
N. war bereits seit Jahrzehnten als Querulantin bekannt. Zusammen mit ihrem Lebenspartner hat sie in den frühen 80er-Jahren, damals noch wohnhaft in Allschwil BL, unzählige Petitionen beim Baselbieter Landrat eingereicht. Die beiden wähnten sich als Opfer einer «Justizkorruptionsaffäre» (BLICK berichtete).
Sie hatte über 100'000 Franken Schulden angehäuft. Darauf folgte ein Konkursverfahren. Seit spätestens 2008 hatte die Frau einen Vormund. Bis Juni 2018 wohnte die Rentnerin in einem Appartementhaus, das gut einen Kilometer vom Tatort entfernt liegt. Wo die Frau mit Luzerner Wurzeln danach wohnte, ist unbekannt.
Sie sieht sich als Behörden-Opfer
Auch im laufenden Strafverfahren zeigt sich Angela N. laut «BZ Basel» als Behörden-Opfer: Gemäss Basler Appellationsgericht bestehe ihr Motiv «zur Hauptsache aus einem subjektiven Unrechtsgefühl, welches sie auf diverse behördliche Fehlleistungen zurückführt, die teilweise mehrere Jahrzehnte zurückreichen.»
Die Frau habe sich in keiner Weise reuig gezeigt. Die «BZ Basel» beschreibt sie mit Verweis auf das Gericht als empathielos. Angela N. soll die Tötung des Kindes nach wie vor «als legitimes Mittel, um auf ihre persönliche Situation aufmerksam zu machen» erachten. In einer Einvernahme soll sie gesagt haben: «Ich hätte nie gedacht, dass man einen Menschen so weit treiben kann.» Diese Argumentation habe selbst das Gericht sprachlos gemacht. (vof)
* Namen der Redaktion bekannt