Zwei Elektroinstallateure standen diesen Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung vor dem Strafgericht in Basel. Sie hatten ein Dachfenster einer Wohnung mit einer automatischen Schliessfunktion ausgerüstet, das für eine junge Frau (†28) im Jahr 2019 zur Todesfalle wurde.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Elektromonteur vor, die Regenautomatik des Fensters im Jahr 2017 «pflichtwidrig unvorsichtig» installiert zu haben. In der Anklageschrift kam sie zum Schluss, der tödliche Unfall sei vermeidbar gewesen, hätten die Beschuldigten ihre Sorgfaltspflicht wahrgenommen. Die Staatsanwaltschaft forderte bedingte Geldstrafen bei einer Probezeit von zwei Jahren für die beiden.
Am Donnerstag wurde das Urteil verkündet. Die beiden Männer wurden schuldig gesprochen. Der Elektromonteur wird zu 160 Tagessätzen zu 110 Franken verurteilt, sein Vorgesetzter zu 150 Tage zu 140 Franken. Für beide bedingte Strafen gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Zudem müssen die beiden der Mutter der tödlichen verunglückten Frau eine Genugtuung von 10'000 Franken sowie eine Parteientschädigung von etwa 7400 Franken bezahlen. Die Richterin kam zum Schluss, dass die beiden Beschuldigten das Fenster als betriebsbereit deklariert hätten, obschon ein Sicherheitsdefizit bestand. «Die Gefahr wurde mit dieser Umrüstung geschaffen», sagte die Richterin.
«Es tut mir von ganzem Herzen leid»
Der Anklagepunkt beim Vorgesetzten lautet fahrlässige Tötung eventualiter durch Unterlassung. Dabei stützt sich die Staatsanwaltschaft auf ein Gutachten eines Inspektors des Eidgenössischen Starkstrominspektorats. Dieser sagte vor Gericht, die baubegleitende Erstprüfung sei beim Dachfenster unvollständig durchgeführt worden. Vor dem Regensensor habe das Fenster keinen Einklemmschutz gehabt. Dieser sei aber nicht notwendig gewesen, da sich das Fenster nur mit dem Finger auf der Drucktaste bewegt habe.
«Es tut mir von ganzem Herzen leid, was passiert ist», sagte der beschuldigte Elektroinstallateur. Auch sein Vorgesetzter sprach sein Beileid an die Angehörigen der getöteten Frau aus, beteuerte aber, als ausführendes Unternehmen nicht für den Unfall verantwortlich zu sein.
«Keine Sorgfaltspflichtsverletzung begangen»
Die Verteidigung der beiden Beschuldigten forderte einen Freispruch. So sagte der Verteidiger des Monteurs, dass ein Zusammenhang zwischen der Handwerksarbeit seines Mandanten und dem tödlichen Unfall nicht erstellt sei.
«Mein Klient hat keine Sorgfaltspflichtsverletzung begangen und ist somit nicht für den Tod verantwortlich», sagte der Anwalt. In seinen Augen kamen die Sicherheitsmängel bereits beim Einbau des Fensters im Jahr 2013 zustande. So habe die Architektin keinen Stopp-Schalter veranlasst.
Die Verteidigerin des Vorgesetzten spielte den Ball ebenfalls auf die vorherigen Bauverantwortlichen zurück. «Es war nicht mein Mandant, der 2013 entschied, keinen Klemmschutz einzubauen – und es war auch nicht er, der entschied, einen Motor einzubauen, der ein Garagentor hätte öffnen können», sagte die Anwältin.
Staatsanwaltschaft war nicht anwesend
Somit hätten die beiden Beschuldigten keine neuen Gefahren geschaffen, sondern seien lediglich die Letzten in der Kette gewesen. Zudem habe ihr Mandant in der Korrespondenz mit der Architektin auf Mängel hingewiesen, obschon dies nicht in seinem Verantwortungsbereich lag.
Die Verteidigung warf zudem die Frage auf, weshalb sich die Bewohnerin nicht vom Fenster entfernte, obschon das Geräusch des automatischen Fensters gut hörbar gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft war am Prozess nicht anwesend, da es sich um einen Einzelgerichtsfall handelt und sie daher dispensiert ist. (SDA/jmh)