Es ist Montagmorgen, der 13. Januar 2020. In aller Früh fährt Lastwagenfahrer Lubomir M.* (†45) von Laufen BL in Richtung Liesberg BL. Es wird seine letzte Fahrt sein.
Dem LKW-Chauffeur kommt kurz vor 7 Uhr auf einer kurvigen, schmalen und von Felsen gesäumten Strecke ohne Ausweichmöglichkeiten ein in Italien-Farben bemalter Foodtruck entgegen. Am Steuer sitzt Salvatore B.** (35) – es kommt zum schrecklichen Unfall. Denn Salvatore B. fuhr mit offener Seitenklappe. Sie hatte sich während der Fahrt geöffnet. Diese kracht genau auf Brusthöhe von Lubomir M. in den Führerstand. Der Berufsfahrer ist sofort tot.
Riegel vergessen zu schliessen, kein Bügelschloss angebracht
Heute steht Salvatore B. (35) in Muttenz vor Gericht. Er ist angeklagt der fahrlässigen Tötung sowie des mehrfachen Führens eines nicht vorschriftsgemässen und nicht betriebssicheren Lieferwagens. Denn: Er hatte den Foodtruck eigenhändig umgebaut – aber offenbar nicht sicher genug!
Durch die Pfählung mit der Seitenklappe erlitt Lubomir M. eine komplette Durchtrennung des Lungenluftleiters, wie es in der Anklageschrift heisst. Nach wenigen Sekunden sei er tot gewesen. Salvatore B. soll laut Anklage an besagtem Tag die Riegel nicht richtig verschlossen haben. Zudem habe es kein richtiges Bügelschloss an der Klappe gehabt.
Er hatte den Foodtruck nach dem Umbau nie vorgeführt
Den Foodtruck hatte Salvatore B. 2017 gekauft und umgebaut und 2018 in Betrieb gesetzt. Zwei Jahre später kam es zum tragischen Unfall. Der Italiener hatte den Lieferwagen nach dem Umbau nie prüfen lassen.
Deshalb wird ihm eine Verletzung der Prüfungspflicht vorgeworfen. Auch hätte der Foodtruck nach dem Umbau Übergewicht gehabt.
«Ich wusste es nicht, das ich den Lieferwagen hätte vorführen müssen. Ich bekam nie einen Hinweis. Zudem war er frisch ab MFK, als ich in kaufte», sagte Salvatore B. vor Gericht. Sein Verteidiger sagte in seinem Plädoyer: «Da die Staatsanwaltschaft davon aus geht, dass er vergessen hat die Verschlussriegel zu schliessen, war der Umbau und das Nicht-prüfen-lassen nicht kausal ursächlich für den Unfall.» Er forderte nur eine bedingte Geldstrafe.
Doch der Richter folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Italiener in allen Punkten, allen voran der fahrlässigen Tötung.
Das Verdikt: Acht Monate Freiheitsentzug bedingt plus 1200 Franken Busse. Der Richter: «Der Fahrer muss jederzeit sicherstellen, dass sein Fahrzeug sicher ist.» Dass man ein Fahrzeug nach einem Umbau vorführen müsse, sei Allgemeinwissen. «Seine Aussage, dass er das nicht wusste, taxieren wir als reine Schutzbehauptung.»
*Name bekannt
**Name geändert