Zuerst schaltete Burim K.* (29) am Abend des 3. September 2018 das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) am fast 500-PS starken Mercedes CLS 63 AMG aus, dann driftete er in Schlangenlinie auf der Innerorts-Strecke durch Liestal hin und her. Und dies mit über 100 Kilometern pro Stunde, wie ein Gutachten später zeigte.
Doch aus der waghalsigen Drift-Nummer wurde das, was zu erwarten war: ein Crash, der nach abgeräumten Schildern und Insel-Pollern in einer Strassenlaterne endete. Damit war der Wagen aus der Garage von K.s Bruder Schrott. Nur mit Glück blieben der Unfallfahrer und seine Begleiterin, die er mit der Aktion wohl beeindrucken wollte, bis auf ein Schleudertrauma quasi unverletzt.
Zuerst frech, dann kleinlaut
Am Montag musste sich der mehrfach für Verkehrsdelikte vorbestrafte Kosovare, der den Ausweis erst 2016 nach einem dreijährigen Entzug und viermaligem Gang zum Verkehrspsychologen zurückerhalten hatte, vor dem Strafgericht Muttenz verantworten. Zu Beginn der Verhandlung war er gar noch in Stinkefinger-Laune, zeigte dem Blick-Fotografen frech die beleidigende Geste.
Vor dem Richter gab sich Burim K. allerdings um einiges kleinlauter. «Ich verdränge das», sagt er sowohl zum Unfall wie auch zum drohenden Landesverweis. Auf Fragen zu seiner Fahrweise blieb er stumm, sagte bloss, er habe einfach die Kontrolle verloren – aber entschuldigte sich immerhin für den Vorfall.
Staatsanwaltschaft verlangte keinen Landesverweis
Für die Staatsanwaltschaft war klar: Der Automobilfachmann hatte das ESP nicht versehentlich ausgeschaltet. Er habe das Leben seiner Beifahrerin ohne ersichtliche Beweggründe gefährdet. Sie forderte 24 Monate Freiheitsentzug – allerdings ohne Landesverweis. Da der Kosovare als Dreijähriger in die Schweiz kam, hier ein Geschäft führt, mit seinen Eltern und Geschwistern wohnt und kaum Bezug zur alten Heimat hat, stufte sie ihn als Härtefall ein.
Auch der Verteidiger bat die Richter um Milde, sowohl beim Landesverweis wie auch bei der Strafe. Er forderte einen Freispruch oder allenfalls einen bedingten Freiheitsentzug.
Fünf Jahre zurück in den Kosovo
Doch die drei Richter blieben hart: Für ein qualifiziertes Verkehrsdelikt dieses Ausmasses und unter Berücksichtigung seiner Vorstrafe sprachen sie eine 22-monatige Freiheitsstrafe aus. Plus: Der Crash-Pilot muss das Land für fünf Jahre verlassen. «Auch wenn Sie ein Härtefall sind», sagt der Gerichtspräsident, «Sie haben immer noch Bezug zum Kosovo und dort teilweise Verwandte. Sie sind kein schwerer Härtefall, und deshalb müssen wir in Bezug auf ähnliche Urteile des Bundesgerichts den Landesverweis aussprechen – auch wenn es uns schwerfällt und die Staatsanwaltschaft keinen forderte.»
Der Richter sagte noch an Burim K. gerichtet: «Verdrängen kann eine Taktik sein. Aber Einsicht zur Besserung haben Sie damit nicht gezeigt.»
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an die nächste Instanz weitergezogen werden – was der Strafverteidiger seinem Klienten nach der Urteilsverkündung auch sogleich riet.
*Name geändert