Die Irrfahrt geschah im Februar 2021. Doch erst jetzt vermeldet die Stadtpolizei St. Gallen, was in der Nacht auf den 23. Februar passierte.
Es war am frühen Dienstagmorgen, als einer Patrouille der Stadtpolizei St. Gallen um 2.20 Uhr ein schwarzer Mercedes C 63 S AMG (510 PS!) auffiel, der auf der St.-Jakob-Strasse stadteinwärts fuhr.
Als die Polizei ihr Fahrzeug wendete, um das Auto zu kontrollieren, beschleunigte der Mercedes-Lenker massiv und bretterte davon. Sämtliche Sondersignale, das Blaulicht sowie Martinshorn wurden ignoriert. Der Fahrer drückte derart aufs Gas, dass die Beamten nicht hinterher kamen und die Verfolgung abbrechen mussten.
Mit fast 175 km/h durch eine 50er Zone
Weit kam der Flüchtige aber nicht. Eine halbe Stunde später krachte es an der Zwinglistrasse. Der Lenker, ein Schweizer (22), war mit dem PS-Monster gegen eine Stützmauer gedonnert. Verletzt wurde niemand.
Es entstand Sachschaden in der Höhe von geschätzt 77’000 Franken. Alkoholisiert war der 22-Jährige nicht. Ein entsprechender Test ergab null Promille. Der Wagen und das Handy des Schweizers wurden sichergestellt.
Dabei wurde festgestellt, dass das Mobiltelefon zurückgesetzt worden war, um allfällig gespeicherte Daten zu löschen. Spätere, umfangreiche Auswertungen zeigten Geschwindigkeiten von 174.9 km/h bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit 50 km/h und von 89 km/h in der Zone 30.
Zeugen meldeten sich nach dem Unfall
Und: Bei der Durchsuchung des Unfallwagens fand die Polizei eine «Dragy Box». Diese dient der Aufnahme von Beschleunigung und Geschwindigkeiten, die via GPS aufgezeichnet und an ein Smartphone geschickt sowie später zur Veröffentlichung geteilt werden können.
Auf den veröffentlichten Zeugenaufruf der Stadtpolizei St. Gallen im Februar 2021 meldeten sich zwei Zeugen, die den Unfall beobachten und Angaben zum Hergang machen konnten. Sämtliche Personen wurden befragt. Der Mercedes-Fahrer wurde wegen mehrfacher Überschreitung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit, des sich Entziehens einer Kontrolle, Verursachung eines Selbstunfalls und Nichtgenügen der Meldepflicht bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen zur Anzeige gebracht. (jmh)
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