So sieht eine Lachgas-Party aus
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Trend in Basel:So sieht eine Lachgas-Party aus

Partygänger dröhnen sich mit Ballonen zu – Basel will Verkaufsverbot
«An einem Abend gehen locker 600 Franken für Lachgas drauf»

Es ist offiziell keine Droge – und doch ziehen sich junge Erwachsene im Ausgang in Basel bis zu 50 Lachgasballone pro Abend rein. «Es macht süchtig», sagt eine Partygängerin (19) zu Blick. Jetzt wollen die Behörden den sogenannten Ballon-Bars den Riegel vorschieben.
Publiziert: 08.09.2021 um 00:40 Uhr
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Aktualisiert: 15.11.2021 um 23:04 Uhr
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Teyfik Yoksul (45), Inhaber der Buddha-Bar, verkauft seit vier Jahren mit Lachgas gefüllte Ballone in seiner Bar.
Foto: Céline Trachsel
Céline Trachsel

Ein Donnerstagabend in der Basler Steinenvorstadt. Jugendliche steigen die Stufen in die Buddha-Bar hinab, kaufen sich an der Theke dicke schwarze Ballone für 5 Franken und ziehen damit davon. Die Ballons sind gefüllt mit Lachgas. Wer daran zieht, hat für zehn bis zwanzig Sekunden einen Flash, als wäre er in einem schwindelerregenden, lustigen Rausch.

Manche Besucher verweilen länger in der Buddha-Bar. Bis zu 50 Ballons konsumiere er pro Abend, sagt ein 25-Jähriger, der anonym bleiben will. Beim Autofahren habe er auch schon Lachgas inhaliert – und in einem riskanten Manöver die Polizei überholt. Das Lachgas habe man ihm nicht nachweisen können, für das Manöver wurde er aber bestraft.

Eine Partygängerin stösst zur Gruppe. Sie nennt sich Elena* (19). «Ich komme hierher, seit ich 15 bin», erzählt sie. «Mein Cousin nahm mich immer mit. An einem Abend gehen locker bis zu 600 Stutz für Lachgas drauf.» Sie habe eine zeitlang ein Abhängigkeitsproblem gehabt, gibt sie unumwunden zu. «Der Flash macht süchtig. Ich war jeden Abend hier.» Heute komme sie weniger oft, sagt Elena – um sich eine Minute später zwei Ballone zu kaufen.

«Man ist ganz schnell wieder da»

Auch Ramona Flückiger (23) ist an diesem Donnerstag mit einer Freundin Gast in der Buddha-Bar. Sie gehe höchstens einmal pro Jahr in eine solche Ballon-Bar. «Es ist lustig. Der Flash ist geil und sehr intensiv, als wärst du jemand anderes in einer eigenen Welt. Aber man ist ganz schnell wieder da. Angst vor Abhängigkeit habe ich keine – man muss es halt massvoll geniessen.»

Ein ähnliches Bild an einem Freitagabend in einem anderen Club in Basel. Auch hier gibts Ballone zu kaufen. Die Partygänger sind jünger, manche wohl erst knapp volljährig. Hin und wieder kippen junge Frauen und Männer bewusstlos um und zucken ein paar Sekunden am Boden, weil sie zu viel auf einmal inhaliert haben. Ein Sicherheitsmann kann eine Partygängerin gerade noch auffangen, bevor sie rückwärts auf den Boden geknallt wäre.

Und das alles: ganz legal.

Erste Bar erhielt Verkaufsverbot

Lachgas fällt nicht unters Betäubungsmittelgesetz, ist sogar im Einzelhandel als Treibmittel in Rahmbläser-Patronen erhältlich oder wird im technischen Bereich, etwa beim Autotuning, eingesetzt. Nur im medizinischen Bereich, etwa beim Zahnarzt, fällt es unter das Heilmittelgesetz. In Basel drückten die Behörden bisher beide Augen zu. Denn rund acht Bars und Clubs verkaufen die begehrten Ballone und blieben bis dato unbehelligt.

Doch damit soll nun Schluss sein. Kürzlich wurden polizeiliche Kontrollen durchgeführt. Die Kantonspolizei Basel-Stadt habe zum Thema Lachgas «entsprechende Beobachtungen dem Gesundheitsdepartement gemeldet», sagt Polizeisprecher Toprak Yerguz zu Blick.

«Vielleicht grösseres Problem, als Behörden gemeint haben»

Der Verkauf von Lachgas zu Inhalationszwecken ist ein Graubereich. Distickstoffmonoxid fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Politisch versuchte die ehemalige Basler Grossrätin Brigitte Hollinger (SP) im Jahr 2010 gegen den Verkauf von Lachgas als Partydroge vorzugehen – doch die Antwort vom Regierungsrat lautete: Für Lachgas seien keine Abgabebeschränkung vorgesehen. «Ich wollte erreichen, dass beim Verkauf wenigstens vor den Folgen gewarnt wird», sagt Hollinger zu Blick. «Ich finde einen Substanzmissbrauch immer problematisch – egal, ob sie unter das Betäubungsmittelgesetz fällt oder nicht. Man hat bei den bunten Ballonen das Gefühl, alles sei fröhlich und lustig, aber der Konsum ist durchaus schädigend.»

Bisher sah auch auf nationaler Ebene die Politik noch keinen Handlungsbedarf. Selbst der Bundesrat hielt die Partydroge für ein «marginales Phänomen», wie er kürzlich als Antwort auf eine Interpellation vom jurassischen FDP-Nationalrat Pierre-Alain Fridez (63) festhielt. Fridez sagt zu Blick: «Es ist vielleicht ein grösseres Problem, als die Behörden bisher gemeint haben. Ich denke, das muss man jetzt angehen.»

Juristisch gäbe es durchaus eine Handhabe: Es existiert nämlich ein Urteil vom Zürcher Obergericht. 2005 kam es zu einer Verurteilung, weil zwei Männer aus dem Kanton Basel-Land während der Street Parade auf der Strasse Lachgasballone verkauften. Das Zürcher Obergericht verdonnerte sie zu einer Busse von 500 Franken, denn der Verkauf verstosse gegen das Heilmittelgesetz, das durchaus auch etwas weiter ausgelegt werden könne. (ct)

zvg

Der Verkauf von Lachgas zu Inhalationszwecken ist ein Graubereich. Distickstoffmonoxid fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Politisch versuchte die ehemalige Basler Grossrätin Brigitte Hollinger (SP) im Jahr 2010 gegen den Verkauf von Lachgas als Partydroge vorzugehen – doch die Antwort vom Regierungsrat lautete: Für Lachgas seien keine Abgabebeschränkung vorgesehen. «Ich wollte erreichen, dass beim Verkauf wenigstens vor den Folgen gewarnt wird», sagt Hollinger zu Blick. «Ich finde einen Substanzmissbrauch immer problematisch – egal, ob sie unter das Betäubungsmittelgesetz fällt oder nicht. Man hat bei den bunten Ballonen das Gefühl, alles sei fröhlich und lustig, aber der Konsum ist durchaus schädigend.»

Bisher sah auch auf nationaler Ebene die Politik noch keinen Handlungsbedarf. Selbst der Bundesrat hielt die Partydroge für ein «marginales Phänomen», wie er kürzlich als Antwort auf eine Interpellation vom jurassischen FDP-Nationalrat Pierre-Alain Fridez (63) festhielt. Fridez sagt zu Blick: «Es ist vielleicht ein grösseres Problem, als die Behörden bisher gemeint haben. Ich denke, das muss man jetzt angehen.»

Juristisch gäbe es durchaus eine Handhabe: Es existiert nämlich ein Urteil vom Zürcher Obergericht. 2005 kam es zu einer Verurteilung, weil zwei Männer aus dem Kanton Basel-Land während der Street Parade auf der Strasse Lachgasballone verkauften. Das Zürcher Obergericht verdonnerte sie zu einer Busse von 500 Franken, denn der Verkauf verstosse gegen das Heilmittelgesetz, das durchaus auch etwas weiter ausgelegt werden könne. (ct)

Das Gesundheitsdepartement bestätigt dies auf Anfrage. Mediensprecherin Anna Lüthi erklärt, Helium und Lachgas seien als gefährlich eingestufte Stoffe meldepflichtig und dürfen gewerblich nur für die von der Herstellerin angegebenen Verwendungszwecke abgegeben werden. «Eine Abgabe zwecks Inhalation durch Menschen ist verboten. Bei einer Bar wurde letzte Woche aufgrund eindeutiger Beweise ein Verkaufsverbot verfügt.» Das Gesundheitsdepartement versuche nun, ein flächendeckendes Verbot zu erwirken.

Welche Bar das Verbot erhielt, lässt das Gesundheitsdepartement offen.

«Mein Umsatz hat sich verdoppelt»

«Ich weiss, dass es ein Graubereich ist», sagt Teyfik Yoksul (45), Inhaber der Buddha-Bar. Aber als er vor vier Jahren mit dem Verkauf startete, habe er sich bei den Behörden informiert – und diese hätten grünes Licht gegeben. «Auch die Polizei war schon x-mal da», sagt Yoksul. «Aber Lachgas ist legal. Und ich gebe alle Gewinne an und bin ein guter Steuerzahler.» In seine Bar kämen die Kunden fast nur wegen der Ballone. «Mein Umsatz hat sich mindestens verdoppelt, und ich habe heute doppelt so viele Angestellte.»

Zum Beispiel sorgen Sicherheitsleute am Wochenende dafür, dass nicht übertrieben wird – und dass keiner womöglich noch auf der Strasse umkippt. «Sie wollen keine grosse Aufmerksamkeit erregen», sagt ein Insider. «Die Ballon-Konsumenten sollen nicht negativ auffallen.»

Für Teyfik Yoksul sind die Ballone jedoch kein Suchtmittel. «Es ist sicher weniger schlimm als Alkohol und ganz sicher viel harmloser als harte Drogen», so der Barbetreiber. «Ich schaue auch persönlich für die Sicherheit, habe zum Beispiel alle Deko in der Bar entfernt, damit sich keiner verletzt.»

Suchtberatung kennt Phänomen kaum

Bei den Suchtberatungsstellen war Lachgas bisher nicht von Bedeutung. «Lachgas ist ein Phänomen, das wir kaum kennen», sagt Regine Steinauer von der Abteilung Sucht des Basler Gesundheitsdepartements. «Wir haben keine Personen in Beratung deswegen.»

Als Langzeitfolgen sind Schäden an Hirn und Nervensystem möglich. Abhängig mache Lachgas laut gängigen Suchtinfoseiten aber nicht. Die grösste Gefahr sind die Stürze. Doch wer es übertreibt beim Inhalieren, kann wegen des Sauerstoffmangels im Gehirn im Spital landen. In Basel kamen im Jahr 2019 drei Personen aufgrund des Lachgaskonsums in die Notaufnahme, 2020 keine. «Lachgasintoxikationen werden gelegentlich in unserem Notfallzentrum behandelt», sagt Caroline Johnson vom Basler Unispital. «Es handelt sich jedoch um Einzelfälle.»

Bis zu 25'000 Franken Gewinn pro Flasche

Profiteure waren bisher die Bars. Eine grosse 15-Liter-Flasche koste rund 150 Franken, sagt ein Lieferant. Daraus mache man bis zu 5000 Ballons – also generiert Einnahmen von bis zu 25'000 Franken. Die Flaschen wurden früher in einer Tuning-Garage in Basel-Land geholt. Unterdessen beziehen sie viele Bars aus holländischen Onlineshops. «Die Flaschen werden an deutsche Grenzlager geliefert und jemand holt sie dort ab, um sie über den Zoll zu bringen. Früher mit gefälschten Lieferscheinen, um keine Aufmerksamkeit zu erregen. Die meisten Bar- und Clubinhaber deklarieren die Flaschen heute aber richtig, so erhalten sie noch die Mehrwertsteuer zurück», so der Lieferant.

Teyfik Yoksul sagt zum drohenden flächendeckenden Verbot in Basel: «Ich werde ganz sicher dagegen vorgehen.»

* Name geändert

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