Drei Arbeitskollegen aus Deutschland machen sich an einem Oktobermorgen im VW auf den Weg zur Arbeit. Es ist noch dunkel, als gleichzeitig ein Mann aus Muttenz BL im BMW auf der A18 Richtung Delsberg JU fährt.
Plötzlich stoppt der VW mitten auf der Überholspur. Über eine Minute steht er mit Warnblinker da — bis es zum Horror-Unfall kommt. Der BMW-Lenker nähert sich von hinten. Er überholt zwei Autos, ist kurz durch einen Flecken auf der Windschutzscheibe abgelenkt und fährt dann ungebremst in den stehenden VW, berichtet die «Basler Zeitung».
Beide Lenker angeklagt
Der VW-Mitfahrer auf dem Hintersitz ist sofort tot. Der zweifache Familienvater stirbt an einer inneren Enthauptung. Der Beifahrer erleidet eine mittelschwere Verletzung, die Fahrer werden beide nur leicht verletzt, wie aus der Anklage hervorgeht. Dies geschah vor über sieben Jahren.
Nun stehen beide Lenker vor dem Baselbieter Strafgericht. Einerseits als Privatkläger, andererseits als Angeklagte: Fahrlässige Tötung und mehrfache fahrlässige, teilweise schwere Körperverletzung werden vorgeworfen. Der VW-Fahrer, weil er auf der Überholspur anhielt, ohne auf den Pannenstreifen auszuweichen. Und der BMW-Fahrer, weil er das Auto trotz Warnblinker übersah.
Warum hielt der VW-Lenker?
Das Gericht versuchte herauszufinden, weshalb der VW-Lenker einfach auf der Autobahn anhielt. Bei keinem der Fahrer konnten Alkohol oder Drogen nachgewiesen werden, beide fahren die Strecke täglich. Seit der ersten Befragung versichert der VW-Fahrer, er könne sich an nichts mehr erinnern.
Die Staatsanwaltschaft sieht im Schweigen eine Schutzbehauptung und geht von einem zwischenmenschlichen Vorfall aus: «Im Innern muss sich etwas Tragisches abgespielt haben, eine Tür war nicht geschlossen», wird sie von der «Basler Zeitung» zitiert. Beide Varianten können weder bewiesen noch widerlegt werden.
Lenker verurteilt
Die Verteidigung setzte auf menschliches Versagen anstatt fahrlässiger Tötung. «Man muss auch akzeptieren, dass es Unfälle gibt, die nicht erklärbar sind und für die niemand haftet», so einer der Verteidiger. Dies beeindruckte die Richterin allerdings nur bedingt.
Bei der Urteilsverkündigung war ihr bewusst: «Keiner von Ihnen beiden hat das gewollt, das ist klar.» Dennoch spricht sie beide Lenker der fahrlässigen Tötung sowie der einfachen bis mehrfachen Körperverletzung schuldig. Das Urteil fällt aufgrund der Umstände allerdings mild aus: Beide Lenker erhalten eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten. (jl)