Das Strafgericht Baselland in Muttenz BL hat am Donnerstag entschieden: Yves X.* (33), der unter anderem in einem Scream-Kostüm Sex mit Alice B.* hatte und wegen Vergewaltigung auf der Anklagebank sass, wird zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Aber nicht wegen der Vergewaltigung, in diesem Punkt wurde er freigesprochen. Sondern wegen anderer Delikte.
So hat Yves X. unter anderem einer Nachbarin eine Schachtel mit Sex-Spielzeugen gegeben und weitere Frauen sexuell belästigt.
Wie schon beim Prozess letzte Woche trug Yves X. auch bei der Urteilsverkündung schwarze Kleider. Und wieder wurde er in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Das Urteil nahm er regungslos entgegen.
Bei der mehrfachen Vergewaltigung stehe «Aussage gegen Aussage», begründete das Gericht. Zudem: Eine Scream-Maske könnte man ganz normal kaufen und «auch bei einvernehmlichem Sex» tragen.
Sex «war von beiden Seiten gewollt»
Das Gericht habe sich in den Einvernahme-Protokollen einen eigenen Eindruck des mutmasslichen Vergewaltigungsopfers Alice B. machen können. Dabei sei aufgefallen, dass sie zuerst etwas anderes erzählte.
Das Gericht hielt zudem fest, dass es um «sehr, sehr schwere Vorwürfe» gehe. Dennoch habe Alice B. zum Beispiel eine gynäkologische Untersuchung verweigert. Hinzu komme, dass sie schon einmal mit einem Messer auf ihren Freund losgegangen und sich auch schon mal mit Gewalt gegen eine Festnahme gewehrt habe.
Yves X hat eine Vergewaltigung bestritten. So hat er etwa ausgesagt, dass «der Sex hart, aber von beiden Seiten gewollt» gewesen sei. Deshalb ist es in dieser Frage auch zum In-Dubio-Freispruch gekommen.
Beim zweiten schweren Vorwurf, der versuchten schweren Körperverletzung, fällte das Gericht ebenfalls keinen Schuldspruch. Man wisse gar nichts über den Ablauf des Streits zwischen Yves X. und seinem Bruder.
Verteidiger: Strafe hoch ausgefallen
Schliesslich sprach ihn das Gericht unter anderem noch wegen Einbruchdiebstählen und Sachbeschädigungen schuldig, die Yves X. auch zugegeben hatte. Zu der Strafe von 20 Monaten sei es unter anderem gekommen, weil er einschlägig vorbestraft sei sowie Einsicht und Reue nicht erkennbar gewesen seien.
Am Ende sagte das Gericht, dass Yves X. für sicher drei weitere Monate in Haft bleiben müsse. Dies, weil das Verfahren noch nicht rechtskräftig sei. Erst, wenn dies der Fall sei, könne er ein Haftentlassungsgesuch stellen. Im Moment sehe man eine Fluchtgefahr.
Nach dem Urteil wurde Yves X. zurück in seine Zelle geführt. Sein Verteidiger sagte zu Blick, dass die Strafe hoch ausgefallen sei, sein Mandant das Urteil vermutlich aber akzeptieren werde.
* Namen geändert
Die Urteilsverkündung ist zu Ende
Nach der Urteilsverkündung werden Yves X. die Handschellen wieder angelegt. Dann wird er aus dem Gerichtssaal zurück in seine Zelle geführt
Der erstinstanzliche Prozess mit dem heutigen Urteil ist kurz vor 16.30 Uhr zu Ende.
Danach sagt der Verteidiger von Yves X. zu Blick, dass die Strafe hoch ausgefallen sei, sein Mandant das Urteil vermutlich aber akzeptieren werde. Dies, weil er erleichtert sei über die Freisprüche in den Hauptanklagepunkten.
Yves X. bleibt in Haft
Am Ende sagt das Gericht, dass Yves X. für mindestens drei weitere Monate in Haft bleiben muss. Dies, weil das Verfahren noch hängig und noch nicht rechtskräftig ist. Erst, wenn dies der Fall ist, könne er - weil er schon über 16 Monate in Haft sitze - ein Haftentlassungsgesuch stellen. Der Strafvollzug könne dies nach zwei Dritteln der abgesessenen Strafe dann prüfen. Im Moment sehe das Gericht bei ihm eine Fluchtgefahr, weil er keine soziale Einbettung habe und somit untertauchen könnte. Hinzu komme bei ihm die psychische Problemmatik.
Keine Therapie mehr für Yves X.
Bezüglich einer Massnahme sagt das Gericht, dass man eine solche bei Yves X. bereits probiert habe, sie aber gescheitert war. Hiermit erübrige sich ein weiterer Versuch für eine Therapie. Sie wäre gar rechtswidrig.
Keine Einsicht und keine Reue
Das Gericht erklärt nun, wie es auf die 20 Monate Freiheitsstrafe unbedingt für Yves X. gekommen ist. Er sei einschlägig vorbestraft, Einsicht und Reue seien in diesem Verfahren nicht erkennbar gewesen - dies ist unter anderem straferhöhend.
Laut Gericht keine Schuldunfähigkeit bei Yves X.
Schliesslich spricht das Gericht unter anderem noch die Einbruchdiebstähle und Sachbeschädigungen an, die Yves X. jedoch zugegeben hatte. Eine verminderte Schuldunfähigkeit sei bei ihm im Übrigen nicht gegeben.
Yves X.: «Der Sex war hart, aber von beiden Seiten gewollt»
Stützend zum Freispruch bei der mutmasslichen Vergewaltigung seien auch die Aussagen von Yves X. hinzugekommen. So habe er unter anderem ausgesagt, dass «der Sex hart, aber von beiden Seiten gewollt» gewesen sei. Es seien auch keine Drogen oder Narkotika im Spiel gewesen. Es fehle schliesslich am rechtlichen Vorsatz. Deshalb sei es am Ende auch zum «In-Dubio-Freispruch» gekommen.
Fehlende Kooperation beim mutmasslichen Opfer
Auffallend sei bei ihr auch die fehlende Kooperation im Verfahren. Das Gericht erwähnt zudem eine langjährige «Drogenproblematik» beim mutmasslichen Vergewaltigungsopfer.
Sie ging schon mal mit Messer auf Freund los
Ihre Aussagen seien zudem immer nur ganz kurz gewesen, so das Gericht. Hinzu komme, dass sie schon mal mit einem Messer auf ihren Freund losgegangen sei. Und: Dass sie sich auch schon mal mit Gewalt gegen eine Festnahme gewehrt habe.
Mutmassliches Opfer verweigerte gynäkologische Untersuchung
Das Gericht hält fest, dass es bei diesem Fall um «sehr, sehr schwere Vorwürfe» gehe. Dennoch habe das mutmassliche Vergewaltigungsopfer zum Beispiel eine gynäkologische Untersuchung verweigert.
Gericht glaubt mutmasslichem Vergewaltigungs-Opfer nicht
Das Gericht habe sich mit den Einvernahme-Protokollen einen eigenen Eindruck vom mutmasslichen Vergewaltigungsopfer machen können. Dabei sei aufgefallen, dass sie bei der ersten Einvernahme etwas anderes erzählte, als in den späteren Befragungen. Sie habe zwei unterschiedliche Versionen angebracht. Es sei kein Grund ersichtlich, warum sie nicht von Anfang an das Gleiche erzählt habe.