Für Pendler ist es ein alltägliches Bild: Trotz Maskenpflicht wird in den Zügen gegessen und getrunken. Das ist grundsätzlich erlaubt, jedoch nur für eine kurze Zeit. Doch immer wieder gibt es Zugpassagiere, die dieses Schlupfloch ausnutzen, um die Maske nicht ganz hochziehen zu müssen – zum Essen nehmen sie sich dann jede Menge Zeit. Dieses Verhalten könnte die Gefahr erhöhen, dass sich das Virus durch Aerosole über die Luft verbreitet.
«Fälle, in denen diese Ausnahme offensichtlich für längere Mahlzeiten oder Trinkgelage missbraucht wird, müssten vom Bahnpersonal analog der Maskenpflicht behandelt werden», heisst es beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage von SRF. Konkret: Wer sich absichtlich zu lange Zeit lässt, könnte sogar gebüsst werden.
Das BAG teilt mit: «Fälle, in denen diese Ausnahme offensichtlich für längere Mahlzeiten oder Trinkgelage missbraucht wird, müssten vom Bahnpersonal analog der Maskenpflicht behandelt werden. Also ansprechen und wenn nötig büssen.» Doch kontrollieren kann man das kaum.
Massnahmen werden geprüft
Die einfachste Lösung wäre ein striktes Ess- und Trinkverbot in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Doch das kommt momentan weder für die SBB noch für den Bund in Frage. Denn bei den Fällen handle es sich um Ausnahmen.
Trotzdem will sich das Bundesamt für Gesundheit wegen der immer stärkeren Kritik des Problems annehmen. «Das BAG wird mit Postauto und SBB, den Systemführern im öffentlichen Verkehr, besprechen, wie in solchen Fällen zielführend vorgegangen werden kann», heisst es.
Ein weiteres Problem: Weil die Bars und Clubs geschlossen sind, gibt es Jugendliche und junge Erwachsene im Grossraum Zürich, die sich mit Alkohol eindecken und mit der S-Bahn herumfahren, wie der «Tages-Anzeiger» berichtete.
Auch die SBB bestätigen gegenüber SRF, dass sie zusammen mit Postauto Massnahmen prüfen. Beispielsweise könnte man mit einer Flyer- oder Plakatkampagne gegen das Problem vorgehen. Von einem strikten Ess- und Trinkverbot ist aber nicht die Rede. (bra)