Für einen Schaffhauser hatte die Probefahrt mit einem Tesla vom Modell S90 ein böses Nachspiel. An einem 2017 organisierten öffentlichen Anlass zur «Förderung der Elektromobilität» im Herblingertal SH setzte er sich mit einem Autoverkäufer in die Karrosse und rauschte davon. Zunächst hatten die «Schaffhauser Nachrichten» über diesen Fall berichtet.
Der S90 verspricht eine Beschleunigung von «100 km/h in weniger als drei Sekunden». Dieses Versprechen wollte der Tesla-Tester unbedingt einlösen. Das Problem: Der Mann brauste sogar mit 133 km/h über die Strassen – innerorts! Die erlaubten 50 km/h im betroffenen Viertel wurden somit um über 80km/h überschritten. Die Raserei zog erstaunte Blicke von Passanten auf sich. Sie riefen die Polizei.
Geldstrafe für den Probe-Raser, bedingte Freiheitsstrafe für den Autoverkäufer
Die Beschuldigten mussten sich erstinstanzlich bereits dem Kantonsgericht stellen. Dieses verurteilte den Testpiloten zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 50 Franken, was einer Summe von 9000 Franken gleichkommt.
Normalerweise droht für ein Raserdelikt, was die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um das Doppelte beinhaltet, eine Freiheitsstrafe. Der Umstand, dass der zuständige Autoverkäufer jedoch auf dem Beifahrersitz sass und den Tesla-Tester anwies, auf die Tube zu drücken, schien sich mildernd ausgewirkt zu haben. Der Autoverkäufer wurde hingegen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, weil er vorsätzlich, und nicht wie der Testpilot fahrlässig, die Verkehrsregeln grob verletzt hatte.
Video-Material zeigt Anstiftung
Gegen beide Urteile wurde Berufung eingelegt. Der Verteidiger des Autoverkäufers stellte vor Gericht den Antrag, dass das Video der Fahrt vor Gericht nicht verwertbar sein dürfe, wie die «Schaffhauser Nachrichten» schreiben. Die Kinder des Probefahrers hatten es auf dem Rücksitz aufgenommen – darauf ist mitunter zu hören, wie ihr Vater dazu angestiftet wird, voll aufs Gas zu gehen. Der Anwalt des Testpiloten erklärte, dass sein Mandant davon ausgegangen war, für solche Testfahrten würde eine Genehmigung vorliegen. Der Mann bezeichnet sich selber als «zum Rasen angeleiteter Nicht-Raser», der noch nie zuvor gebüsst worden sei.
Es half alles nichts: Die Berufungen waren ohne Erfolg. Das Obergericht habe keinen Grund, anders zu entscheiden als das Kantonsgericht, sagte die Richterin Eva Bengtsson. «Sie haben bei Ihrer Probefahrt die Gefahr eines schweren Unfalls mit Verletzten oder gar Toten in Kauf genommen», gab sie den Männern mit auf den Weg. Es bleibt also bei den verhängten Strafen des Kantonsgerichts. Des weiteren müssen die beiden Männer die Verfahrenskosten und ihre Anwaltskosten berappen. (ene)