Eine Blick-Leserreporterin (23) aus Winterthur ZH filmte am 20. August um 13.39 Uhr die Szene: Auf dem Weg Richtung Tessin brauste ein Flixbus rechts an ihrem Auto auf dem Pannenstreifen vorbei. «Wir waren mit der Familie unterwegs und mein Freund, der gefahren ist, hat den Bus im Rückspiegel kommen sehen. Da habe ich es sofort gefilmt», erzählt sie.
Sie seien rund 20 bis 30 Minuten im Stau gestanden, die Kolonne habe sich dabei aber auch immer wieder bewegt. «Dann kam der plötzlich von der Seite. Er hatte die Pannenblinker drin, aber ich denke nicht, dass er tatsächlich ein Problem hatte. Er wollte einfach überholen und spurte zwischenzeitlich ja auch wieder auf die Normalspur ein.»
Weiter vorne sei nämlich ein Auto auf dem Pannenstreifen gestanden, das tatsächlich eine Panne hatte. «Dieses hat er umfahren und danach wieder auf den Pannenstreifen gewechselt.»
«Fahrgast musste sich erbrechen»
Die Leserreporterin findet das Verhalten des Busfahrers unverantwortlich. «So etwas kann sehr gefährlich sein! Einerseits ist es zwar verständlich, denn alle haben Stress und der Flixbus muss ja auch pünktlich sein – andererseits kann so schnell etwas passieren! Die Leute im Stau sollten nicht durch ein solch waghalsiges Manöver gefährdet werden. Auch die Buspassagiere möchten sicher am Ziel ankommen.»
Flixbus-Sprecher Sebastian Meyer erklärt auf Anfrage von Blick: «Allgemein sind unsere Fahrpläne mit grosszügigem Puffer geplant, um etwa Verspätungen durch Staus vorzubeugen.» Selbstverständlich habe bei Flixbus die Sicherheit der Fahrgäste immer höchste Priorität. «Laut Aussage des Fahrers lag an Bord ein medizinischer Notfall vor, ein Fahrgast musste sich erbrechen. Daher hat der Fahrer angehalten und ist danach über den Pannenstreifen wieder zurück auf die Fahrbahn», sagt Meyer.
Die Kantonspolizei Uri hat keine Kenntnis von dem Vorfall. Sprecher Gusti Planzer zu Blick: «Grundsätzlich ist es nur in Notsituationen erlaubt, den Pannenstreifen zu befahren. Liegt keine Notsituation vor, handelt es sich beim Befahren des Pannenstreifens um eine Übertretung.» Eine solche ziehe in der Regel eine Ordnungsbusse von 140 Franken nach sich. (ct/noo)