Auch Russinnen und Russen in der Schweiz können am kommenden Wochenende den Präsidenten wählen. Bedingung ist, dass sie die russische Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre alt sind und einen gültigen russischen Reisepass vorweisen können.
Alle russischen Staatsbürger über 18 Jahre, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben oder sich vorübergehend in der Schweiz aufhalten, haben das Recht, an der Wahl des Präsidenten der Russischen Föderation teilzunehmen, wie es von der russischen Botschaft in Bern auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hiess.
Zur Stimmabgabe müssen die russischen Bürgerinnen und Bürger einen gültigen russischen Reisepass besitzen. Nach Angaben der Botschaft leben rund 16'200 Russinnen und Russen in der Schweiz.
Zwei Wahllokale
Nach der russischen Wahlgesetzgebung werden die Wählerinnen und Wähler in den ausländischen Wahllokalen auf ihren persönlichen mündlichen Antrag hin direkt am Wahltag in die Wählerlisten eingetragen. Die Wahlen finden am kommenden Sonntag in zwei Wahllokalen von 8 bis 20 Uhr statt: in Bern in der russischen Botschaft und in Genf in der ständigen Vertretung Russlands.
Wie viele wahlberechtigte Russinnen und Russen sich tatsächlich an den als nicht demokratisch geltenden Wahlen beteiligen werden, ist schwer abzuschätzen. Immerhin haben exilrussische Dissidenten-Vereine, Gegner von Präsident Wladimir Putin oder grundsätzliche Gegner des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zum Wahl-Boykott aufgerufen – und wollen am Sonntag in Bern und Genf präsent sein.