Zwei Juristen befassten sich mit dem Ruhegehalt
Bundesrat bestellte zwei Gutachten zu Blocher

Gleich zwei renommierte Juristen klärten ab, ob alt Bundesrat Christoph Blocher Anspruch auf das eingeforderte Ruhegehalt hat. Einer von beiden ist skeptisch.
Publiziert: 12.07.2020 um 00:53 Uhr
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Aktualisiert: 16.07.2020 um 08:34 Uhr
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Alt Bundesrat Christoph Blocher in seinem Schloss in Rhäzüns GR.
Foto: Thomas Meier
Reza Rafi

Der Bundesrat tat sich schwer mit dem Entscheid: Stehen Christoph Blocher (79) die 2,7 Millionen Franken zu oder nicht? Der 2007 abgewählte ­Ex-Magistrat beantragt die nachträgliche Auszahlung seines Ruhe­gehalts, auf das er zunächst verzichtet hatte.

Doch der Verzichtsfall ist im Gesetz nicht klar geregelt. Dieses Pro­blem löste derart viel Unsicherheit aus, dass die Bundeskanzlei gleich zwei Rechtsgutachten erstellen liess, wie Recherchen des SonntagsBlicks ergeben: Eines ­lieferte Arbeitsrechtler Thomas Geiser (67), emeritierter HSG-Professor. Ein zweites der Zürcher Sozialversicherungsexperte Ueli Kieser, Anwalt und Titularprofessor in Bern und St. Gallen.

Nicht gleicher Meinung

Nun wird kolportiert, dass die ­beiden einander widersprechen. Geiser zweifle, anders als Kieser, Blochers Anspruch ansatzweise an.

Seine Begründung: Eine Verzichtserklärung habe einen Endgültigkeitscharakter, weshalb für eine rückwirkende Geltendmachung von Leistungen die Grundlage fehle. Anders sei dies bei künftigen Leistungsbezügen, wenn etwa ein alt Bundesrat auf sein Ruhegehalt verzichtet hat, aber in Finanznöte gerät und wieder eine Auszahlung beantragt.

Hat Blocher wirklich verzichtet?

Jetzt wird gestritten, ob und wie Blocher überhaupt seinen Verzicht ­erklärt hatte. Entsprechende Aussagen sind ­indes mehrfach dokumentiert. Blocher selber beruft sich auf seine ­Aussage im «Tages-­Anzeiger» 2008: «Ich werde aber nicht auf meinen Rechtsanspruch verzichten.»

Die Regierung hat die heisse Kartoffel derweil an die Finanzdelegation des Parlaments weitergereicht.

Sowohl Geiser als auch Kieser waren für SonntagsBlick nicht erreichbar. Die Bundeskanzlei verrät mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht einmal, was die beiden Gutachten den Staat kosten. Affaire à suivre.

SVP-Patron über den Tisch gezogen

Christoph Blocher (79) ist geprellt worden – so erzählt es der SVP-­Patron jedenfalls in seiner Internet­sendung «Teleblocher» vom letzten Freitag. «Vor Weihnachten» sei ein Kleinunternehmer mit seiner Frau bei ihm vorstellig geworden. Der habe geklagt, er müsse Mitarbeiter ent­lassen. Worauf der Politiker ihm ­«einen Betrag» zukommen liess. Doch statt des Geld in die Firma zu stecken, habe sich der Bittsteller einen Mercedes für 230'000 Franken gekauft. «Ich habe seinen ­Tränen geglaubt», resümiert der alt Bundesrat. Und lacht dabei.

Christoph Blocher (79) ist geprellt worden – so erzählt es der SVP-­Patron jedenfalls in seiner Internet­sendung «Teleblocher» vom letzten Freitag. «Vor Weihnachten» sei ein Kleinunternehmer mit seiner Frau bei ihm vorstellig geworden. Der habe geklagt, er müsse Mitarbeiter ent­lassen. Worauf der Politiker ihm ­«einen Betrag» zukommen liess. Doch statt des Geld in die Firma zu stecken, habe sich der Bittsteller einen Mercedes für 230'000 Franken gekauft. «Ich habe seinen ­Tränen geglaubt», resümiert der alt Bundesrat. Und lacht dabei.

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