Frist verpasst, Leistungen zu spät beantragt, Tarife zu tief vermerkt: Administrative Fehler von privaten Beiständen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) können den Staat teuer zu stehen kommen. Der Kanton Solothurn gibt darum jetzt Nachhilfeunterricht.
Private Beistände können von der Kesb angeordnet werden, wenn eine Person wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Meistens übernehmen Familienmitglieder oder enge Vertraute deren Aufgaben. Diese sind unter anderem dafür zuständig, Anträge bei der Ausgleichskasse oder Invalidenversicherung zu stellen.
Etwa 14'500 Franken pro Fall
Führen die Beistände diese Aufgaben nicht korrekt aus, entstehen dem Staat – und damit den Steuerzahlern – schnell zusätzliche Kosten. Seit 2013 haften die Kantone dafür, zuvor waren es zuerst der Vormund und die Vormundschaftsbehörden.
Seit der Änderung gibt es schweizweit immer mehr sogenannte Staatshaftungsfälle. Allein im Kanton Solothurn gibt es jährlich acht bis zwölf Schadenersatzbegehren wegen Fehlern von privaten Beiständen. Bei rund der Hälfte davon musste der Kanton Ersatz zahlen. Im Schnitt kamen Kosten von 14'500 Franken auf, wie die «Solothurner Zeitung» schreibt.
Beistände müssen in die Schule
Der Kanton Solothurn möchte Fehlern vorzeitig vorbeugen und bietet jetzt Nachhilfeunterricht an. Die Beistände sollen Videoschulungen absolvieren, in denen sie auf mögliche Fehlerquellen hingewiesen werden. Bereits heute existiert ein Handbuch als Hilfestellung. (lui)