Zwischen 2010 und 2015 haben wir alle zu viel Billag-Gebühren bezahlt: Weil nämlich auf die Gebühr noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen wurde. Zu Unrecht, wie das Bundesgericht im letzten November urteilte.
In der Folge versprach der Bund, dass jeder Haushalt eine Gutschrift von 50 Franken erhalten soll. Das Geld – der Bund rechnet mit 165 Millionen Franken – soll aus dem allgemeinen Bundeshaushalt genommen werden. So schlägt es das Mediendepartement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga (59) vor.
SRG soll Rückerstattung zahlen
Dagegen geht nun der Gewerbeverband auf die Barrikaden: Es gehe nicht an, dass «die Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer auf die Mediensteuer von der Allgemeinheit und damit den Steuerzahlenden getragen werden», schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort. Denn ja: Wenn die 50-Franken-Gutschrift aus dem Bundeshaushalt bezahlt wird, erstattet sich der Steuerzahler das Geld quasi selbst zurück!
Nur: Wer soll es denn sonst zahlen? Für Gewerbeverbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler (61) ist das keine Frage: «Die SRG natürlich!», sagt er auf Anfrage von BLICK. «Schliesslich hat auch sie das Geld bekommen.»
10 Prozent der Einnahmen
Das ist dicke Post: 165 Millionen sind mehr als zehn Prozent der jährlichen Einnahmen der SRG – 2017 nahm das öffentliche Medienunternehmen knapp 1,6 Milliarden Franken ein, 1,2 Milliarden davon aus Gebühren. Der 2017 ausgeschüttete Gewinn betrug damals 29,5 Millionen. Die SRG müsste also den Gewinn von mehr als fünf Jahren in die Rückerstattung stecken.
Doch da hat Bigler offenbar zu kurz gedacht: Im Gegensatz zu seiner Annahme hat nicht die SRG von der Mehrwertsteuer profitiert. «Die Mehrwertsteuer wird mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung abgerechnet und fliesst in die Bundeskasse. Deshalb ist auch eine Rückzahlung aus Bundesmitteln zu finanzieren», so das federführende Bundesamt für Kommunikation.
Und daher sei es auch richtig, dass die Rückerstattung aus der Bundeskasse erfolge.