Gute Neuigkeiten für alle Gebührenzahler: Das Bundesgericht heisst vier Musterklagen der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) teilweise gut. Darin verpflichtet es das zuständige Bundesamt für Kommunikation (Bakom) dazu, den Klägern die im Zeitraum zwischen 1. Januar 2010 und 15. Juni 2015 zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren zurückzuerstatten.
Um eine Rückerstattung zu vermeiden habe das Bakom den Rechtsweg voll ausgeschöpft, schreibt die SKS in einer Mitteilung. Damit erreichte das Amt, dass es die zu Unrecht eingezogene Mehrwertsteuer statt rückwirkend auf zehn Jahre nur für gut fünf Jahre zurückzahlen muss.
Haushalte kriegen vermutlich zwischen 50 und 70 Franken zurück
Trotzdem: Die Konsumentenschützer sind zufrieden. Denn das Bakom lenkt nun in ihre zentrale Forderung ein. Es will allen 3,7 Millionen Haushalten in der Schweiz die zu hohen Gebühren in Form einer Pauschale zurückerstatten.
Die Höhe der Pauschale ist noch nicht ganz klar. Darüber bestimme der Gesetzgeber, schreibt die SKS. «Sie wird sich vermutlich zwischen 50 und 70 Franken bewegen.» Die Auszahlung wird über die Abgaberechnung der Erhebungsstelle Serafe, welche die Billag ab dem 1. Januar 2019 als Inkassostelle für die Rundfunkgebühren ablöst erfolgen.
Aus Praktikabilitäts- und Zeitgründen sei nichts daran auszusetzen, dass die Rückerstattung in Form einer Pauschale geschieht, schreiben die Konsumentenschützer. «Von Beginn weg war unser Ziel die Rückerstattung an alle. Wir sind mit diesem Resultat sehr zufrieden!», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS.
Rückzahlung dauert noch mehrere Monate
Wann das Geld den Haushalten überwiesen wird, steht allerdings noch in den Sternen. Es werde noch etliche Monate bis dahin verstreichen, schreibt die SKS. Denn das Bakom benötige für die pauschale Rückerstattung zunächst eine gesetzliche Grundlage. Die wolle das Amt nun ausarbeiten und baldmöglichst in den Gesetzgebungsprozess speisen.
Wer beim SKS oder bei einer alliierten Konsumentenschutz-Organisation ein ausdrückliches Rückerstattungsgesuch gestellt habe, müsse ebenfalls die gesetzliche Regelung für die Rückerstattung abwarten, schreibt die Stiftung. Die Gesuche würden sistiert. «Sollte der Gesetzgeber das Geschäft unverhältnismässig lange nicht behandeln oder sich wider Erwarten gegen eine pauschale Rückerstattung entscheiden, wird der Konsumentenschutz die Gesuche allerdings reaktivieren und durchsetzen.»