Zoff um 13. IV-Rente – für Rechtsprofessor Kurt Pärli ist klar
«Arme IV-Rentner zu benachteiligen geht nicht»

Nachdem die 13. AHV-Rente angenommen wurde, wurde rasch die Forderung laut, auch die IV-Renten entsprechend zu erhöhen. Nun gibt sich ein neues Rechtsgutachten kritisch – trotzdem könnten einzelne profitieren.
Publiziert: 13.07.2024 um 10:52 Uhr
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Behindertenverbände fordern eine 13. IV-Rente.
Foto: Pius Koller

Der Jubel war gross, als das Volk der 13. AHV zugestimmt hat. Kurz darauf forderten Behindertenverbände auch eine 13. IV-Rente. AHV und IV stehen verfassungsrechtlich nämlich auf derselben Stufe. Die grüne Fraktion verlangt in einem Vorstoss bei der IV, aber auch für Witwen und Waisen eine 13. Rente, auch die nationalrätliche Sozialkommission sprach sich knapp dafür aus. Doch der Bundesrat hatte bislang kein Gehör für die Forderung.

«Wegen der angespannten Lage der Bundesfinanzen und der Auswirkungen einer Gegenfinanzierung auf die Wirtschaft und die Bevölkerung ist die Einführung der mit der Motion geforderten neuen Leistungen nicht angezeigt», schrieb die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (60) in ihrer Antwort.

Die Behindertenorganisation «Inclusion Handicap» hat nun ein Kurzgutachten bei Professor Kurt Pärli (61) von der Universität Basel eingeholt, wie «SRF» berichtete. Doch der kommt zum Schluss, dass eine 13. IV-Rente nicht zwingend ist. «Das Parlament muss nun den Volkswillen umsetzen, und der war, dass die AHV-Rentnerinnen und -Rentner gegenüber den IV-Rentnerinnen und -Rentnern privilegiert werden.»

Ärmste nicht benachteiligen

Handlungsbedarf könnte es jedoch bei den Ärmsten geben – den IV-Rentnerinnen und Rentnern, die zusätzlich noch Ergänzungsleistungen beziehen. «Hier die IV-Rentnerinnen und –Rentner zu benachteiligen, geht nicht», sagt Pärli zu SRF. Die Initiative verlangte, dass die zusätzliche Rente nicht zu einer Kürzung der Ergänzungsleistung führen darf. Das Parlament müsste also eine Regelung finden, die die IV-Beziehenden in diesem Punkt nicht benachteiligt. 

Die zuständige Kommission des Ständerats will nun eine vertiefte Analyse des Bundesamts für Justiz. Möglich scheint, dass es zwar keine 13. IV-Rente gibt, aber eine Gleichstellung bei den Ergänzungsleistungen. Letztere werden von den Kantonen finanziert, was auch die Kassen des Bundes nicht weiter belasten würden. 


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