Nach dem Ja zur 13. AHV-Rente rücken nun die Invalidenversicherung (IV) wie auch die Hinterlassenenrenten in den Fokus der Begehrlichkeiten. AHV und IV stehen verfassungsrechtlich nämlich auf derselben Stufe. Doch mit dem Volksentscheid werden Altersrentner privilegiert. Ab 2026 erhalten Seniorinnen und Senioren die «Dreizehnte», behinderte Menschen wie auch Witwen und Waisen haben das Nachsehen.
Kein Wunder, steigen Behindertenverbände auf die Barrikaden und fordern mit einer 13. IV-Rente die Gleichbehandlung. Eine Forderung, die im Bundeshaus auf Widerhall stösst. Die grüne Fraktion verlangt in einem Vorstoss bei der IV, aber auch für Witwen und Waisen eine 13. Rente.
Sozialkommission knapp dafür
Auch die nationalrätliche Sozialkommission spricht sich mit 13 zu 12 Stimmen knapp für eine 13. IV-Rente aus und hat dazu eine Kommissionsinitiative eingereicht. Nach dem Ja zur AHV-Initiative erachtet es die Kommission als «angebracht und gerecht, auch eine 13. IV-Rente auszubezahlen, um die Gleichbehandlung sowie eine kohärente und einheitliche Entwicklung in der ersten Säule zu gewährleisten», wie sie in einer Mitteilung schreibt.
Die Finanzierung soll dabei «im Gleichschritt» mit der Umsetzungsvorlage zur 13. AHV-Rente geklärt werden – wofür der Bundesrat derzeit zusätzliche Lohnprozente und eine höhere Mehrwertsteuer ins Auge fasst.
Bundesrat gegen zusätzliche Belastung
Die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (60) zeigt zwar Verständnis für die Forderung, erteilt der grünen Motion aber trotzdem eine Absage. «Wegen der angespannten Lage der Bundesfinanzen und der Auswirkungen einer Gegenfinanzierung auf die Wirtschaft und die Bevölkerung ist die Einführung der mit der Motion geforderten neuen Leistungen nicht angezeigt», schreibt sie in ihrer Antwort.
Allein schon für die 13. Altersrente sind jährlich gegen 5 Milliarden Franken zusätzlich nötig. Mit einer 13. Hinterlassenenrente kämen jährlich rund 150 Millionen Franken dazu, wovon der Bund 30 Millionen übernehmen müsste.
Happiger würde eine 13. IV-Rente zu Buche schlagen: Rund 460 Millionen Franken wären im Jahr 2026 zusätzlich nötig. Analog zur AHV-Finanzierungsvorlage müssten dafür die Lohnbeiträge um 0,1 Prozentpunkte angehoben werden. Oder in einer Kombi-Lösung die Lohnbeiträge wie auch die Mehrwertsteuer um je 0,05 Prozentpunkte. «Angesichts der Tatsache, dass die IV bei der AHV mit rund 10 Milliarden verschuldet ist und eine nicht gegenfinanzierte 13. IV-Rente den Beginn der Entschuldung der IV weiter hinausschieben würde, müsste diese neue Leistung durch Mehreinnahmen finanziert werden», macht Baume-Schneider klar.