Bei Kriegsausbruch in der Ukraine haben die europäischen Staaten den Geflüchteten solidarisch rasch Schutz angeboten. In den deutschsprachigen Ländern sind so bisher rund anderthalb Millionen ukrainische Staatsangehörige untergekommen.
Als die ersten russischen Panzer die ukrainische Grenze überschritten, gingen die Regierungen davon aus, dass die Geflüchteten allenfalls bald wieder in ihre Heimat zurückkehren können.
Heute, mehr als zwei Jahre später, ist das Kriegsende aber noch immer nicht in Sicht. Je länger, je mehr stellt sich die Frage, wie die Länder mit den Flüchtlingen umgehen wollen.
Wer einen Beitrag leistet, soll bleiben können
Das Thema gab denn auch am Montag beim Treffen der Innenminister Deutschlands, Österreichs, Liechtensteins und Luxemburgs mit dem Schweizer Justizminister Beat Jans (59) in Basel zu reden.
Der österreichische Innenminister Gerhard Karner (56) erklärte, wie sein Land nun vorpreschen werde: Ukrainer, welche Deutsch können, zwei Jahre in Österreich leben und mindestens seit einem Jahr einer Arbeit nachgehen, sollen künftig eine Aufenthaltsbewilligung für Österreich erhalten. Dies entschied Wien Anfang April. «Menschen, die einen Beitrag leisten, sollen bleiben können», sagte Karner.
Schweiz wartet zu
Zieht die Schweiz nun in diese Richtung nach? Jans liess sich am Montag nicht die Karten blicken. Doch den österreichischen Weg nannte er vor den Medien als «interessant». Schliesslich bietet er für die Ukrainer einen Anreiz, einer Arbeit nachzugehen. Bisher verfolgt das Justizdepartement von Jans aber den Ansatz, die Integration der Geflüchteten eher generell zu fördern und gleichzeitig deren Rückkehrfähigkeit aufrechterhalten. Je länger, je mehr, sorgt diese Haltung jedoch für Unzufriedenheit. Und schliesslich erhöht sich die Bereitschaft, Ukrainerinnen und Ukrainer anzustellen, wenn Aussicht besteht, dass diese länger im Betrieb bleiben können.
Darum macht auch das Parlament Druck. So fordert GLP-Fraktionschefin Corina Gredig (36) in einem neuen Vorstoss, der Bundesrat müsse Anreize schaffen für die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S, also Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz.
Bircher will keinen S-Status mehr
Die SVP-Nationalrätin Martina Bircher (40) wiederum möchte von Jans' Departement, dass neu eingereiste Personen aus der Ukraine in das ordentliche Asylverfahren aufgenommen werden, und der Schutzstatus S nicht mehr neu vergeben wird.
Klar ist heute einzig: Der in der Schweiz geltende Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird nicht vor dem 4. März 2025 aufgehoben. Das hat der Bundesrat letzten Herbst entschieden.