Weil er sich beleidigt fühlt
Erdogan verlangt Rechtshilfe von der Schweiz

Kurz vor den Wahlen in der Türkei hat der Machthaber vom Bosporus den Bund dazu aufgefordert, ihm bei der Verfolgung eines Kritikers zu helfen. Bern prüft das Gesuch.
Publiziert: 24.06.2018 um 10:49 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 18:15 Uhr
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Der türkische Machthaber Recep Tayyip Erdogan versucht seine Kritiker mundtot zu machen.
Foto: Keystone
Fabian Eberhard

Heute entscheidet sich die politische Zukunft des türkischen Machthabers Recep Tayyip Erdogan. Läuft bei den Wahlen alles nach Plan, dominiert er künftig als demokratisch legi­timierter Alleinherrscher Regierung, Justiz und Parlament.

Lesen Sie unsere aktuelle Berichterstattung zu den Wahlen in der Türkei hier.

Seinen Weg zum islamischen Ein-Mann-Regime trampelte sich Erdogan ohne Rücksicht frei. Tausende liess er verhaften – Politiker, Journalisten, Wissenschaftler.

Auch Gegner in der Schweiz verfolgt der Autokrat. Vor wenigen Wochen schickte er dem Bundesamt für Justiz (BJ) in Bern ein Rechtshilfeersuchen. Darin fordert die türkische Regierung den Bund dazu auf, bei der Verfolgung eines Kritikers zu helfen. Der Grund: Die beschuldigte Person soll Erdogan persönlich beleidigt haben.

BJ-Sprecher Folco Galli will keine Details zum Fall nennen. Er bestätigt aber, dass Ankara im Mai ein Amtshilfegesuch gestellt habe, bei dem es um ein «Ehrverlet­zungs­delikt gegen den türkischen Staatspräsidenten» gehe. Hintergrund sei ein Strafverfahren aufgrund von Einträgen in einem so­zialen Netzwerk wie Facebook.

Feldzug gegen Andersdenkende in der Schweiz

Erdogans Feldzug gegen Andersdenkende in der Schweiz dauert schon länger an. 2017 verlangte er von den Behörden in Bern in fünf Fällen Rechtshilfe wegen Beleidigungen.

Vier der Ersuchen hat das Bundesamt für Justiz unterdessen abgewiesen. «Die Ablehnung erfolgte, weil der dargestellte Sachverhalt nach schweizerischem Recht nicht strafbar ist», sagt BJ-Sprecher Galli. Eine Rolle dürfte dabei auch gespielt haben, dass Bern die Verfahren als politisch motiviert eingestuft hat.

Eines der Gesuche aus dem Jahr 2017 ist noch hängig. Dessen Prüfung benötige mehr Zeit, weil es nicht nur um ein Ehrverletzungs­delikt gehe, sondern auch um einen Aufruf zur Tötung Erdogans.

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