Letzten Donnerstag schoss der Zürcher SP-Regierungsrat Mario Fehr (60) wegen der bislang gescheiterten Ausschaffung des Hasspredigers der An'Nur-Moschee scharf gegen Bundesbern und die neue Justizministerin Karin Keller-Sutter (55, FDP). «Ich verstehe nicht, weshalb Frau Keller-Sutter den Fall nicht zur Chefsache macht», sagt er. Doch am Freitag blieb Fehr einem Treffen mit der Bundesrätin fern.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigt, dass Fehr am Kontakttreffen vom Freitag als Vorstandsmitglied der Sozialdirektorenkonferenz (SODK) geladen war, er aber nicht teilgenommen hat. Laut SEM wurde am Treffen eine «Reihe von Themen aus dem Bereich Asyl und Sicherheit besprochen, welche sowohl den Bund als auch die Kantone betreffen».
Mit dabei waren neben der Justizministerin und den Sicherheitsdirektoren auch Vertreter der Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD) sowie der Staatssekretär für Migration, Mario Gattiker (62), und verschiedene Bundesamtschefs.
Justizministerin wundert sich
Anwesende berichten, Bundesrätin Keller-Sutter habe sich verwundert gezeigt, dass Mario Fehr durch Abwesenheit glänzte, wo er doch am Vortag die Dringlichkeit des Hassprediger-Falls derart betont hatte. Sie hätte diesen gern mit Fehr besprochen.
Anders klingt es bei Regierungsrat Fehr: «Ich hatte an diesem Tag fünf Termine in Zürich. Und ich fahre nicht für einen Apéro nach Bundesbern, sondern habe für die Zürcherinnen und Zürcher zu arbeiten.»
Tatsächlich hatte im Anschluss ans Kontakttreffen Keller-Sutter anlässlich des Inkrafttretens der Asylreform die über viele Jahre an der Reform Beteiligten zu einem Apéro geladen. Zuvor fand aber eben das ordentliche Kontakttreffen statt.
Die Uhr tickt
Fehr präzisiert: «Ich habe zigfach auf höchster Ebene in Bern im Hassprediger-Fall interveniert. Jetzt hab ich lediglich Frau Bundesrätin Keller-Sutter dazu aufgefordert, sie solle den Fall zur Chefsache machen. Und ich bin zuversichtlich, dass sie das jetzt auch tun wird.»
Er sei selbstverständlich jederzeit bereit, sich mit ihr über den Fall auszutauschen. «Der Hassprediger ist ein gefährlicher Islamist», so Fehr. «Er muss jetzt endlich ausser Landes geschafft werden. Das SEM muss einfach seine Arbeit machen.»
Am Donnerstag hatte Fehr klargemacht, dass die Ausschaffung des früheren Predigers nach Äthiopien bald gelingen müsse, sonst müsse man den Mann freilassen, der sich derzeit in Ausschaffungshaft befindet. Die Frist laufe bis zum 4. April, sagte er.
Eine Frage der Prioritätensetzung
Einer der Anlässe, an denen der Regierungsrat an diesem Freitag teilnahm, war die Einweihung des sanierten Verkehrsstützpunkts Winterthur. Auf Facebook ist zu sehen, wie er sich freut, dabei im ältesten Porsche der Zürcher Kantonspolizei aus dem Jahr 1965 zu sitzen. Solche Anlässe gehören zum Programm von Regierungsräten – genauso wie jeweils ein Bundesrat zur Olma-Eröffnung reist.
Die Frage ist bloss, ob es angesichts der tatsächlichen Brisanz des Hassprediger-Falls nicht angebracht gewesen wäre, dass Fehr nach Bern fährt. Die Prioritätensetzung des beliebten Zürcher Regierungsrats erstaunt darum.
Die An'Nur-Moschee in Winterthur ZH hatte immer wieder für negative Schlagzeilen gesorgt. Dort haben sich Dschihadisten radikalisiert. Im November 2016 führte die Zürcher Justiz eine Razzia in der Moschee durch. Es wurde gegen vier Männer ein Strafverfahren eröffnet. Unter ihnen war ein äthiopischer Imam. Er soll am 21. Oktober in einer öffentlichen Predigt zum Mord an Muslimen aufgerufen haben, die sich nicht an die Gebetszeiten halten.
Wegen dieses Aufrufs und wegen Gewaltdarstellungen sowie Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung verurteilte ihn das Bezirksgericht Winterthur zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und ordnete zehn Jahre Landesverweis an. Das Zürcher Obergericht bestätigte das.
Die Razzia ausgelöst hatten Recherchen des Journalisten Kurt Pelda. Die Moschee ist inzwischen geschlossen, der 26-jährige Ex-Imam in Ausschaffungshaft. Es gibt Kontakte mit Addis Abeba, um ihn in sein Herkunftsland zurückzuschaffen. Es gibt zwar eine Rückübernahmevereinbarung, dazu muss Äthiopien aber die Staatsbürgerschaft anerkennen.
Die An'Nur-Moschee in Winterthur ZH hatte immer wieder für negative Schlagzeilen gesorgt. Dort haben sich Dschihadisten radikalisiert. Im November 2016 führte die Zürcher Justiz eine Razzia in der Moschee durch. Es wurde gegen vier Männer ein Strafverfahren eröffnet. Unter ihnen war ein äthiopischer Imam. Er soll am 21. Oktober in einer öffentlichen Predigt zum Mord an Muslimen aufgerufen haben, die sich nicht an die Gebetszeiten halten.
Wegen dieses Aufrufs und wegen Gewaltdarstellungen sowie Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung verurteilte ihn das Bezirksgericht Winterthur zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und ordnete zehn Jahre Landesverweis an. Das Zürcher Obergericht bestätigte das.
Die Razzia ausgelöst hatten Recherchen des Journalisten Kurt Pelda. Die Moschee ist inzwischen geschlossen, der 26-jährige Ex-Imam in Ausschaffungshaft. Es gibt Kontakte mit Addis Abeba, um ihn in sein Herkunftsland zurückzuschaffen. Es gibt zwar eine Rückübernahmevereinbarung, dazu muss Äthiopien aber die Staatsbürgerschaft anerkennen.