Die Auszeit von SP-Co-Chef Cédric Wermuth (38) ist SVP-Nationalrat Andreas Glarner (61) ein Dorn im Auge. «Wir sind ja froh, wenn Wermuth nicht im Bundeshaus ist», sagt er ironisch. «Aber doch nicht auf Kosten der Steuerzahler!» Das könne sich kein Büezer leisten.
SP-Co-Präsident und Nationalrat Wermuth hatte eine zweimonatige Auszeit genommen. Wie er berichtet, erholte er sich mit seiner Familie bei Ferien in Vietnam und auf den Philippinen. Der SPler hatte nach den Wahlen im Herbst und der Ersatzwahl für den abgetretenen Bundesrat Alain Berset (51) richtig abgeschaltet. Seine Parlamentsarbeit ruhte seit Weihnachten, in den Kommissionen liess er sich vertreten.
Im Gesetz steht es anders
Das aber widerspricht eigentlich dem Parlamentsgesetz: «Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen der Räte und Kommissionen teilzunehmen», heisst es in Artikel 10. National- und Ständeräte können den Sitzungen aber beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen fernbleiben. Solche gab Wermuth nicht an.
SVP-Nationalrat Glarner fordert daher Konsequenzen. Mit einer eben eingereichten Motion will er das Ratsbüro beauftragen, das Parlamentsressourcengesetz anzupassen, «dass jegliche freiwillige Abwesenheiten wie Auszeiten oder Ferien ab 14 Tagen zu einer Kürzung der Jahreseinkommen und -entschädigungen führen». Alleine als Pauschalentlöhnung und für Spesen erhält ein Nationalratsmitglied knapp 60'000 Franken. Mit Sitzungsgeldern, Altersvorsorge und weiteren Benefits sind es durchschnittlich 132'500 Franken pro Jahr.
Wermuth erkennt keinen Fehler
SP-Co-Chef Wermuth selber zeigt sich allerdings überzeugt, nichts falsch gemacht zu haben. «Abwesenheiten von Ratsmitgliedern kommen praktisch bei jeder Kommissionssitzung vor. Dies aus den unterschiedlichsten privaten und beruflichen Gründen», erklärte er gegenüber Blick. Zudem habe er an keinem Sessionstag gefehlt.
Wermuth geht nicht auf die Frage ein, ob er die finanzielle Entschädigung für sein Nationalratsmandat, die er von der Eidgenossenschaft erhält, anteilmässig für die zwei Ferienmonate zurückgibt oder spendet. Auch nicht darauf, wie er seine Abwesenheit finanziell innerhalb seiner Partei geregelt hat.
«Eine Verhöhnung des Steuerzahlers»
Auf Freiwilligkeit will sich SVP-Glarner künftig nicht mehr verlassen müssen. Er pocht auf klare Regeln. Jahreseinkommen und -entschädigungen sollen auch bei kürzeren Abwesenheiten ab 14 Tagen entsprechend angepasst werden. «Alles andere ist eine Verhöhnung des Steuerzahlers.»