Für das Bundesamt für Verkehr (BAV) braucht es keine weiteren Gutachten mehr. Es leitet eine Strafuntersuchung gegen die Bus Ostschweiz AG, aber auch gegen die Berner BLS ein. Bei den Ostschweizern geht es mittlerweile um 9 Millionen Franken, die der Kanton zurückerhalten will, doch das Bus-Unternehmen hat noch zwei Gutachten in Auftrag gegeben, auf deren Ergebnisse der Busbetrieb noch warten möchte.
Das BAV unter der Leitung von Peter Füglistaler (62) wartet aber nicht mehr. Das Bundesamt will wie beim Postauto-Bschiss, den es 2018 aufdeckte, auch in den Kantonen St. Gallen und Bern die Verantwortlichen der Verkehrsunternehmen strafrechtlich belangen.
Strafbares Handeln
Denn wie bei Postauto sollen auch beim Ostschweizer Busunternehmen und der BLS im subventionierten Personenverkehr bewusst überhöhte Subventionen bezogen worden sein. Laut dem BAV liegen Hinweise auf strafbare Handlungen vor, weshalb es mit der Rückzahlung der überhöhten Kosten nicht getan sei.
Das Postauto-Verfahren, bei welchem der Bundesrat das Bundesamt für Polizei (Fedpol) mit der Durchführung betraut hat, ist nach wie vor hängig. Im Fall der Verkehrsbetriebe Luzern mit überwiegend kommunalen und kantonalen Geldern führt die Luzerner Staatsanwaltschaft ein Verfahren durch.
BAV ist zuständig
Die BLS beschäftigt die Gerichte ebenfalls schon länger. Ein Urteil hat ergeben, dass hier das BAV als Subventionsbehörde und nicht die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern zuständig ist.
Im Postauto-Fall, bei dem es um mehr als 200-Millionen-Franken Betrugssumme geht, die jedoch längst an die öffentliche Hand zurückgezahlt wurde, hat das Bundesgericht im April 2022 festgehalten, dass der Beizug von externen Fachleuten fürs Fedpol-Verfahren nicht zulässig war. Aus diesem Grund dauert der Fall weiter an.
In den Fällen Bus Ostschweiz und BLS laufen noch Abklärungen dazu, welche Straftatbestände welchen Personen vorgeworfen werden können.