Die Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN) begrüsst eine Aufhebung des Verbots und die Einführung einer Regulierung von Cannabis. Das ist am Donnerstag einer Medienmitteilung zu entnehmen. Die Expertenkommission berät Bundesrat und Bundesverwaltung in Fragen zu diesen Themen.
Die EKSN begründet ihre Position damit, dass sich der Konsum in der Bevölkerung mit einem Verbot von Cannabis nicht reduzieren lasse. Zudem blühe der Schwarzmarkt, die Sicherheit der Konsumierenden sei so nicht gewährleistet.
Cannabis muss kontrolliert werden
Momentan werde das Verbot von Cannabis praktisch nicht eingehalten: Der Konsum bleibe konstant hoch und Cannabis werde in der Schweiz im grossen Stil produziert. Kommt hinzu, dass kriminelle Organisationen sich an den illegalen Einkünften aus dem Verkauf bereichern und auf diese keine Steuern bezahlen würden.
Ein weiteres Problem ist laut EKSN die fehlende Qualitätskontrolle: Illegale Produkte würden unterschiedliche und häufig hohe THC-Werte aufweisen und Schimmel sowie Pestizide enthalten. Daher plädiert die Kommission für kontrollierte Produkte, die zu geregelten Bedingungen legal gekauft werden können. Wie bei Tabak oder Alkohol soll der Zugang zu Cannabisprodukten jedoch nur für erwachsene Personen möglich sein. Die Prävention wäre für alle Zielgruppen einfacher möglich, wenn Cannabis legal zugänglich ist.
Konsum von Cannabis nicht fördern
Die EKSN kritisiert Modelle eines begrenzten Zugangs, wie die Entkriminalisierung des Konsums oder die Abgabe im Rahmen des Gesundheitssystems. Diese seien ungenügend und würden keine Alternative zum Schwarzmarkt darstellen. Der Zugang zu kontrolliertem Cannabis würde damit infrage gestellt werden. Zudem würden dadurch Grauzonen und Unsicherheiten geschaffen werden, was eine wirksame Regulierung erschwere.
Die EKSN setzt sich zwar für einen legalen Zugang zu Cannabis ein, will den Konsum jedoch nicht fördern. So soll der Erwerb ausschliesslich über nicht-gewinnorientierte Verkaufsmodelle erfolgen. Denn Werbung, niedrige Preise oder Sonderangebote würden den Konsum begünstigen, so die Kommission. (bgs)