Das Wichtigste zuerst: Alt Bundesrat Christoph Blocher soll sein nachträglich eingefordertes Ruhegehalt im Umfang von fünf Jahren erhalten. Das sind 1,1 Millionen statt der verlangten 2,77 Millionen Franken.
Am Mittwoch hat die Gesamtregierung beschlossen, dass eine nachträgliche Auszahlung von Ruhegehältern an Magistratspersonen künftig klar auf fünf Jahre beschränkt ist. Weiter hält der Bundesrat daran fest, dass die nachträgliche Auszahlung von Ruhegehältern in Zukunft sogar ganz ausgeschlossen werden soll.
Forderung sorgte für Kopfzerbrechen
Der Hintergrund: Monatelang sorgte Blochers nachträgliche Einforderung des Ruhegehalts für Kopfzerbrechen beim Bundesrat. 13 Jahre lang hat der SVP-Übervater darauf verzichtet – und das auch bei jeder Gelegenheit betont. Nun wollte er plötzlich rückwirkend alles auf einmal: 2,77 Millionen Franken.
Und der Bundesrat hatte bereits zugestimmt! Obwohl im Gesetz zu den Magistratslöhnen bisher nicht geregelt war, ob eine rückwirkende Forderung rechtens ist. Gleich zwei Gutachten zogen die Forderung in Zweifel.
Die zurate gezogene Finanzdelegation (FinDel) des Parlaments hat dem Bundesrat denn auch auf die Finger geklopft. Für sie hat Blocher rückwirkend kein Ruhegehalt zugute. Keinen Rappen! Nun macht der Bundesrat einen Rückzieher und spricht nur noch eine Teilsumme. Christoph Blocher selber wollte sich zum Entscheid des Bundesrats bisher nicht äussern.
Ruhegehälter sind umstritten
Für den Gesamtbundesrat war die Sache unangenehm. Er erweckt mit seiner ursprünglichen Zustimmung den Eindruck, die Magistraten seien mit ihresgleichen ganz besonders grosszügig. Im Parlament wird denn auch nicht zum ersten Mal Kritik laut an der Regelung, die ehemaligen Regierungsmitgliedern bis zu ihrem Tod ein Einkommen von einem halben Bundesratslohn garantiert.
Für alt Bundesräte beträgt das Ruhegehalt somit jährlich rund 225’000 Franken. Wer weiter ein Einkommen erzielt, das zusammen mit dem Ruhegehalt den Jahreslohn eines amtierenden Bundesrats übersteigt, dem wird das Ruhegehalt um diesen Mehrbetrag gekürzt.
Mit der Neuregelung kommt der Bundesrat einer Forderung von FinDel-Präsident und CVP-Ständerat Peter Hegglin (59) nach. Gemeinsam mit weiteren Finanzpolitikern aus der kleinen Kammer fordert er vom Bundesrat per Vorstoss eine Anpassung der geltenden Besoldung und beruflichen Vorsorge von Magistratspersonen – eine «Lex Blocher»!