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Die Maskenpflicht für die Erst- bis Viertklässler stösst bei manchen Berner Eltern auf erbitterten Widerstand.
Foto: Keystone
Damit will der Kanton den Schulen einen möglichst pragmatischen Umgang mit der Situation ermöglichen, wie die Bildungs- und Kulturdirektion in einer Mitteilung vom Donnerstag bekannt gibt.
Die Maskenpflicht für die jüngeren Schülerinnen und Schüler stösst bei manchen Eltern auf erbitterten Widerstand. Die Auseinandersetzungen belasten Lehrkräfte und Schulleitungen.
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Meldung per Formular nötig
Nun können Erziehungsberechtigte, die dies wünschen, ihre Kinder befristet selbst unterrichten. Sie übernehmen während dieser Zeit aber auch die Verantwortung für die schulische Bildung. Vor dem Start des Privatunterrichts müssen dies die Erziehungsberechtigten der Schulgemeinde und dem zuständigen Schulinspektorat per Formular melden. (SDA)