Er wurde für seinen bestialischen Mord an einer Prostituierten 2008 vom Jugendgericht Aarau zu vier Jahren Gefängnis verurteilt – jetzt ist Dirnenkiller Tobi B. ein freier Mann.
Tobi B. bekam mit vier Jahren Haft die Maximalstrafe gemäss Jugendstrafgesetz. Dann wurde eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt und eine Therapie angeordnet. Und ab 2012 verfügte das Bezirksamt einen fürsorgerischen Freiheitsentzug – wegen hoher Rückfallgefahr!
FDP-Mann Caroni fordert Bericht vom Bundesrat
Doch diese «Verwahrung» wurde vom Europäischen Gerichtshof EGMR am 30. April diesen Jahres kassiert. Für die Massnahme zwischen 2014 und 2015 habe keine gesetzliche Grundlage bestanden. Solche Massnahmen – konkret geht es darum, dass diese Täter nicht freigelassen werden – sind nur möglich, wenn eine psychische Störung oder eine geistiger Behinderung vorliegen. Nicht aber, wenn vom Täter «nur» eine Gefährdung Dritter ausgeht.
Diese Lücke schliessen will FDP-Ständerat Andrea Caroni (39). Der Appenzeller hat ein Postulat eingereicht und fordert vom Bundesrat, dass das geändert wird.
Bundesrat will Gesetz ändern
«Es kann nicht sein, dass solche Sicherungsmassnahmen zum Schutz von Dritten nicht möglich sind, nur weil jemand zur Tatzeit minderjährig war. Die Frage des Alters spielt keine Rolle, sondern nur die der Gefährdung», sagt Caroni.
«Ein Täter ist nicht weniger gefährlich oder ungefährlich, weil er Geburtstag hatte. Daher sollte nur eine Rolle spielen, ob eine Gefährdung besteht.»
Handlungsbedarf sieht auch der Bundesrat: Er hat das Postulat wie auch der Ständerat angenommen und wird nun einen Bericht ausarbeiten, wie das heutige System reformiert werden könnte.
Pikant: Der Vorstoss von Caroni liegt seit fast drei Jahren beim Bundesrat auf dem Tisch. Wäre Caronis Anliegen schon umgesetzt, hätte der EGMR die Schweiz gar nicht verurteilt. Die 37'000 Franken Busse und Entschädigung, die die Schweiz Tobi B. zahlen muss, hätte man sich sparen können.
Am frühen Morgen des 10. Februar 2008 besuchte der damals 17-jährige Tobi B. das Aarauer Bordell Métro. Der Sex-Salon liegt hinter dem Bahnhof. Dort vergewaltigte und erdrosselte er die deutsche Prostituierte Kerstin «Tina» S. (†40). Nach seiner Tat flüchtete er. Mit Hilfe von Bildern einer SBB-Überwachungskamera konnte Tobi B. wenige Tage später gefasst werden. Das Jugendgericht Lenzburg sprach den «Dirnen-Killer» schuldig und verhängte die maximale Höchststrafe von vier Jahren Gefängnis. Wegen Rückfallgefahr blieb der Killer jedoch elf Jahre weggesperrt.
Am frühen Morgen des 10. Februar 2008 besuchte der damals 17-jährige Tobi B. das Aarauer Bordell Métro. Der Sex-Salon liegt hinter dem Bahnhof. Dort vergewaltigte und erdrosselte er die deutsche Prostituierte Kerstin «Tina» S. (†40). Nach seiner Tat flüchtete er. Mit Hilfe von Bildern einer SBB-Überwachungskamera konnte Tobi B. wenige Tage später gefasst werden. Das Jugendgericht Lenzburg sprach den «Dirnen-Killer» schuldig und verhängte die maximale Höchststrafe von vier Jahren Gefängnis. Wegen Rückfallgefahr blieb der Killer jedoch elf Jahre weggesperrt.