So emotional spricht Marcel B. über seinen Sohn
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Vater von Dirnenkiller Tobi B.So emotional spricht Marcel B. über seinen Sohn

Neue Freundin, neue Wohnung, neues Leben
So geniesst Dirnen-Killer Tobi B. seine Freiheit

Insgesamt elf Jahre war Tobi B. weggesperrt. Seit kurzem ist der Dirnen-Killer wieder auf freiem Fuss – und lebt in einer Zürcher Gemeinde. Zusammen mit seiner Freundin wagt er erste Schritte in die neue Freiheit. Sehr zur Freude seines Vaters.
Publiziert: 08.05.2019 um 23:26 Uhr
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Aktualisiert: 09.05.2019 um 12:17 Uhr
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Vertraut und verliebt: Dirnen-Killer Tobi B. mit seiner Freundin Angela K.**.
Foto: zVg
Ralph Donghi, Nicolas Lurati, Céline Trachsel, Georg Nopper

Er hat immer zu seinem Sohn gehalten – auch wenn es oft nicht einfach war. Marcel B.* (58) ist der Vater von Dirnen-Killer Tobi B.* (29), der mit seiner brutalen Tat vor elf Jahren das ganze Land schockte. Der Verpacker aus dem Kanton Solothurn freut sich über die neue Freiheit seines Sohnes: «Er war sowieso viel zu lange im Gefängnis, damals wurde an ihm ein Exempel statuiert.»

Mit «damals» meint Marcel B. nicht nur den verhängnisvollen Februar-Morgen im Jahr 2008. Tobi B. (damals 17) besuchte das Aarauer Bordell Métro, vergewaltigte und erdrosselte die Prostituierte Kerstin «Tina» S. (†40). Der Vater kritisiert auch das Urteil. Denn das Jugendgericht Lenzburg AG verdonnerte den jugendlichen Killer später zur maximal möglichen Strafe: vier Jahre Haft. Weil bei Tobi B. aber eine hohe Rückfallgefahr bestand, war der Aargauer insgesamt elf Jahre in staatlicher Obhut.

Sein Vater besuchte Tobi B. regelmässig im Gefängnis

Sein Vater hadert bis heute mit dem Strafmass: «Er war doch noch ein Jugendlicher, den man nicht ein ganzes Leben lang bestrafen kann. Er hat eine zweite Chance verdient.» Umso wichtiger waren ihm die regelmässigen Besuche im Gefängnis: «Er rief mich jeweils an, und ich bin dann alle zwei, drei Monate zu ihm in die JVA. Ich war froh, als ich sah, dass mein junger Bursche sich zwischen all den schweren Jungs gut zurechtfand.» 

Dabei hatten sich die Wege von Vater und Sohn schon in jungen Jahren getrennt. Nach einer hässlichen Scheidung landete Tobi als Dreijähriger in einer Pflegefamilie – und später auf der schiefen Bahn, Alkohol- und Drogenprobleme inklusive. «Von der Verhaftung habe ich damals von meiner Ex-Frau erfahren. Ich werde sie jetzt mal anrufen und fragen, ob sie schon von Tobis Freilassung gehört hat», so Marcel B. weiter. 

Der Fall Tobi B.

Am frühen Morgen des 10. Februar 2008 besuchte der damals 17-jährige Tobi B. das Aarauer Bordell Métro. Der Sex-Salon liegt hinter dem Bahnhof. Dort vergewaltigte und erdrosselte er die deutsche Prostituierte Kerstin «Tina» S. (†40). Nach seiner Tat flüchtete er. Mit Hilfe von Bildern einer SBB-Überwachungskamera konnte Tobi B. wenige Tage später gefasst werden. Das Jugendgericht Lenzburg sprach den «Dirnen-Killer» schuldig und verhängte die maximale Höchststrafe von vier Jahren Gefängnis. Wegen Rückfallgefahr blieb der Killer jedoch elf Jahre weggesperrt.

Blick

Am frühen Morgen des 10. Februar 2008 besuchte der damals 17-jährige Tobi B. das Aarauer Bordell Métro. Der Sex-Salon liegt hinter dem Bahnhof. Dort vergewaltigte und erdrosselte er die deutsche Prostituierte Kerstin «Tina» S. (†40). Nach seiner Tat flüchtete er. Mit Hilfe von Bildern einer SBB-Überwachungskamera konnte Tobi B. wenige Tage später gefasst werden. Das Jugendgericht Lenzburg sprach den «Dirnen-Killer» schuldig und verhängte die maximale Höchststrafe von vier Jahren Gefängnis. Wegen Rückfallgefahr blieb der Killer jedoch elf Jahre weggesperrt.

Die Freundin hält zum Dirnen-Killer

Auch von einer Freundin weiss der Vater: «Ja, er hat mir bei Besuchen von ihr erzählt und kennt sie wohl schon länger. Sie hat ihn durch die Jahre hinter Gittern begleitet. Ich freue mich, wenn ich die beiden jetzt mal als Paar zusammen kennenlernen werde.»

Nach BLICK-Informationen hat Tobi B. schon wieder bestens Fuss gefasst im normalen Leben. Zusammen mit seiner Freundin Angela K.** lebt er in einer Gemeinde im Zürcher Unterland. Das Paar teilt sich dort eine Wohnung in einem unscheinbaren Mehrfamilienhaus. Laut BLICK-Recherchen sind beide bevormundet, die Miete läuft über eine Stiftung.

Nach den Jahren hinter Gittern teilt Tobi B. sein Glück aber ganz offen – mit Freunden und in den sozialen Medien. Auf Fotos sieht man den Dirnen-Killer als normalen jungen Mann: Er zieht Grimassen, macht Faxen, lacht und strahlt. Bekannte seiner Freundin wissen: Angela K. hat immer zu ihrem Freund gehalten – umso mehr freut auch sie sich über die neuen Perspektiven. Mittlerweile hat Tobi B. auch einen geregelten Berufsalltag; er soll bei einer grossen Baufirma arbeiten und dort ab August eine Lehre beginnen dürfen. 

Gut im Quartier eingelebt

Im Quartier ist das Paar bestens bekannt. In der nahen Bäckerei zählt man sie zu den Stammkunden – fast täglich kommen Tobi B. und Angela K. vorbei und decken sich mit Leckereien ein. Eine Verkäuferin zu BLICK: «Sie kommt meist am Morgen, er oft am Nachmittag. Gerne kommen sie auch zu zweit und trinken zusammen ganz entspannt einen Kaffee in der Konditorei. Wie ein ganz normales, verliebtes Pärchen.»

Angela K. scheint mit dem Verbrechen ihres Freundes klarzukommen. Auch Tobis Vater Marcel B. hofft, dass nach elf langen Jahren der Ungewissheit jetzt endlich Ruhe im Leben seines Sohnes einkehrt: «Man muss einem jungen Menschen auch verzeihen können und ihn nicht die ganze Zeit verteufeln. Er ist und bleibt mein Sohn. So oder so.» 

*Name bekannt

**Name geändert

So kam er frei

Tobi B. wurde für seinen bestialischen Mord an einer Prostituierten 2008 vom Jugendgericht Aarau zu vier Jahren Gefängnis verurteilt – die Maximalstrafe gemäss Jugendstrafgesetz. Zudem wurden eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt und eine Therapie angeordnet.

Nach der Gefängnisstrafe verfügte das Bezirksamt 2012 dann einen fürsorgerischen Freiheitsentzug. Es bestünde bei Tobi B. eine hohe Rückfallgefahr, er sei darum eine Gefahr für Dritte.

Die Verwahrung wurde jedoch vom Europäischen Gerichtshof EGMR am 30. April einkassiert. Für die Verwahrung zwischen 2014 und 2015 habe keine gesetzliche Grundlage bestanden. Die Schweiz muss Tobi B. darum eine Genugtuung und Entschädigung in Höhe von rund 37'000 Franken zahlen.

Tobi B.s Wohngemeinde Rupperswil AG hingegen fordert von B. nun Geld zurück – rund 700'000 Franken. Schliesslich habe die Gemeinde seine Therapien während der Haftzeit finanziert. Einen Teil dieser Auslagen soll Tobi B., da er nun zu Geld komme, selber tragen. Ob die Gemeinde das Geld tatsächlich erhält, ist noch unklar.

Tobi B. wurde für seinen bestialischen Mord an einer Prostituierten 2008 vom Jugendgericht Aarau zu vier Jahren Gefängnis verurteilt – die Maximalstrafe gemäss Jugendstrafgesetz. Zudem wurden eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt und eine Therapie angeordnet.

Nach der Gefängnisstrafe verfügte das Bezirksamt 2012 dann einen fürsorgerischen Freiheitsentzug. Es bestünde bei Tobi B. eine hohe Rückfallgefahr, er sei darum eine Gefahr für Dritte.

Die Verwahrung wurde jedoch vom Europäischen Gerichtshof EGMR am 30. April einkassiert. Für die Verwahrung zwischen 2014 und 2015 habe keine gesetzliche Grundlage bestanden. Die Schweiz muss Tobi B. darum eine Genugtuung und Entschädigung in Höhe von rund 37'000 Franken zahlen.

Tobi B.s Wohngemeinde Rupperswil AG hingegen fordert von B. nun Geld zurück – rund 700'000 Franken. Schliesslich habe die Gemeinde seine Therapien während der Haftzeit finanziert. Einen Teil dieser Auslagen soll Tobi B., da er nun zu Geld komme, selber tragen. Ob die Gemeinde das Geld tatsächlich erhält, ist noch unklar.

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