Wahlbeschwerde kommt vors Bundesgericht
SP-Ständerat Stocker muss um seinen Sitz zittern

Die politische Zukunft des Schaffhauser Ständerats Simon Stocker ist weiter ungewiss. Nun wird der Rechtsstreit um seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Wahl zum Fall fürs Bundesgericht.
Publiziert: 09.08.2024 um 14:19 Uhr
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Aktualisiert: 09.08.2024 um 15:39 Uhr
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Der Wohnort des Schaffhauser Ständerats Simon Stocker (SP) wird ein Fall fürs Bundesgericht.
Foto: ALESSANDRO DELLA VALLE
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SDASchweizerische Depeschenagentur

War seine Wahl rechtens oder nicht? Der Schaffhauser Ständerat Simon Stocker (43) muss weiter um seinen Sitz bangen. Vergangenen Oktober ist der Sozialdemokrat überraschend ins Stöckli gewählt worden – er hatte sich gegen den langjährigen parteilosen Ständerat Thomas Minder (63) durchgesetzt.

Nun muss das Bundesgericht entscheiden, ob Stocker Ständerat bleiben darf oder nicht. Nachdem das Schaffhauser Obergericht im Juli eine Wahlbeschwerde gegen Stocker abgelehnt hat, zieht der Beschwerdeführer den Fall weiter ans höchste Gericht in Lausanne. Der Mann ist überzeugt, dass Stocker zum Zeitpunkt der Wahl den Wohnsitz nicht – wie das Vorschrift ist – in Schaffhausen, sondern in der Stadt Zürich hatte.

Laut dem Anwalt des Beschwerdeführers hat man den Fall aus ordnungspolitischen Gründen weitergezogen. Er ist weiterhin überzeugt, dass mit der Wahl Stockers gegen das kantonale Wahlgesetz verstossen wurde. Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen Unterstützer Minders, der nicht namentlich genannt werden will.

Das Schaffhauser Obergericht urteilte, dass der politische Wohnsitz entscheidend ist, und der nicht unbedingt dem zivilrechtlichen entsprechen muss. Diesen habe Stocker zum Zeitpunkt der Wahl in Schaffhausen gehabt. Seine Frau und das gemeinsame Kind waren in Zürich gemeldet, wo auch Stocker damals mehrheitlich lebte.

Stocker hatte dem Gericht wegen der Beschwerde detailliert Auskunft über sein Privatleben geben müssen. Er hatte kritisiert, dass er und seine Familie sich «bis auf die Unterwäsche entblössen und für unseren Lebensentwurf rechtfertigen» müsse. Dies sei eine Ohrfeige für alle modernen Paare, die versuchten Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen.

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