Von wegen Diskriminierung
Männer-Verband fährt Jositsch an den Karren

Geht es nach der SP-Spitze, dann darf Daniel Jositsch nicht zur Bundesratswahl antreten. Das findet der Zürcher Ständerat diskriminierend und verfassungswidrig. Unsinn, findet dagegen der Verband Männer.ch.
Publiziert: 10.11.2022 um 18:01 Uhr
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Aktualisiert: 10.11.2022 um 18:12 Uhr
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Daniel Jositsch fühlt sich diskriminiert.
Foto: PETER KLAUNZER

Das Verhalten von Möchtegern-Bundesrat Daniel Jositsch (57)? Nur noch peinlich! Der Verband Männer.ch fährt dem Zürcher SP-Ständerat kräftig an den Karren.

Dass die SP-Spitze für die Nachfolge von Bundesrätin Simonetta Sommaruga (62) auf ein reines Frauen-Ticket setzen möchte, findet Jositsch eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Ein solcher Männer-Ausschluss sei diskriminierend und sogar verfassungswidrig, teilte er vor den Medien mit. Jositsch will das keinesfalls akzeptieren.

«Privilegierter Mann, der mit Begrenzungen nicht umgehen kann»

Für den Dachverband Schweizer Männer- und Väterorganisationen schlägt das dem Fass den Boden aus. «Mich berührt das peinlich», schreibt Gesamtleiter Markus Theunert in einem offenen Brief an Jositsch. «Denn ich sehe statt eines ‹diskriminierten› Mannes bloss einen privilegierten Mann, der mit Begrenzungen nicht umgehen kann.» Er zeigt sich von Jositsch enttäuscht.

«Schon fast ein Kriegsverbrechen, wenn man sich nicht daran hält»
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Jositsch mit massiver Kritik:«Schon fast ein Kriegsverbrechen, wenn man sich nicht daran hält»

Dann wäre auch Senioren-GA diskriminierend

Mit einer Männer-Diskriminierung, die sogar gegen die Bundesverfassung verstossen soll, habe ein solches Frauen-Ticket nämlich gar nichts zu tun. Zwar schreibe die Verfassung tatsächlich vor, dass niemand diskriminiert werden dürfe. Dieser Anspruch könne aber nicht absolut gelten, belehrt Theunert den Zürcher Rechtsprofessor.

«Sonst wären auch das verbilligte Senioren-GA, die für Rollstuhlfahrende reservierte Sitzreihe im Tram oder die Krankenkassenvergünstigung für Familien in prekären Verhältnissen verfassungswidrige Diskriminierungen», führt Theunert aus. Solche Bevorzugungen erfolgten jedoch aus gutem Grund und glichen bestehende Benachteiligungen aus.

Das Gleichstellungsgesetz präzisiere sogar: «Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung stellen keine Diskriminierung dar.»

Natürlich sei es schwierig und schmerzhaft für einen Mann, im Dienst der Gleichstellung sein eigenes Ego zurückzustellen. Das versteht auch der Schweizer Männer-Verband.

Und er gibt Jositsch gleich noch einen guten Rat mit auf den Weg: Der moderne Mann müsse lernen, auf Privilegien zu verzichten und mit den damit verbundenen Verlusten und Kränkungen einen guten Umgang zu finden – «oder gefallen Sie sich einfach zu sehr in der Pose des ‹diskriminierten Mannes›?» (dba)

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