Eidg. Volksabstimmung
Diese vier Vorlagen kommen am 25. September an die Urne

Am 25. September kommen vier Vorlagen zur eidgenössischen Volksabstimmung. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen.
Publiziert: 25.05.2022 um 12:59 Uhr
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Aktualisiert: 25.05.2022 um 18:44 Uhr
Am 25. September werden der Schweizer Stimmbevölkerung vier Vorlagen zur Abstimmung vorgelegt.
Foto: Keystone

Kaum ist ein Wahlsonntag vorbei, steht schon der nächste vor der Tür. Vier Vorlagen werden dem Stimmvolk vorgelegt:

  • Das Referendum gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65
  • Die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV
  • Die Massentierhaltungs-Initiative
  • Das Referendum gegen die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer

Keine Rentenreform auf dem Buckel der Frauen

Die erste Vorlage ist das Referendum gegen die Erhöhung des Rentenalters der Frauen. Es wurde mit über 150'000 Unterschriften eingereicht. Ergriffen hatte es ein linkes Bündnis.

Die Reform dürfe nicht auf dem Buckel der Frauen ausgetragen werden. Zudem befürchtet das Bündnis einen längerfristigen Abbauplan bei den Renten. Primär komme die Reform den Besserverdienenden, Reichen und Versicherern zugute.

Mehrwertsteuer soll um 0,4 Prozent steigen

Zweitens geht es um die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV. Darüber müssen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger obligatorisch befinden, denn es handelt sich um eine Verfassungsänderung. Die Mehrwertsteuer soll um 0,4 Punkte steigen.

Das soll jährlich etwa 1,4 Milliarden Franken mehr einbringen. Der Betrag dient zur Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen für die von der Alterserhöhung betroffenen Frauenjahrgänge.

Momentan liegt der Normalsatz der Mehrwertsteuer bei 7,7 Prozent, der reduzierte Satz bei 2,5 Prozent und der Sondersatz für Beherbergungen bei 3,7 Prozent.

Soll die Würde der Tiere in die Verfassung?

Bei der dritten Vorlage geht es um das Tierwohl. Die zur Abstimmung stehende Initiative will die Massentierhaltung verbieten und die Würde der Tiere in die Verfassung aufnehmen.

Dafür sollen Anforderungen an die Tierhaltung gelten, die mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen. Hinzu kommen Vorschriften für den Import von Tieren und tierischen Erzeugnissen. Es gilt eine Übergangsfrist von 25 Jahren.

Abschaffung der Verrechnungssteuer

Zuletzt geht es um die Verrechnungssteuer. Das Referendum für deren weitgehende Abschaffung ergriff ein überparteiliches Komitee von SP, Grünen und des Gewerkschaftsbunds. Die Steuer erfasst in der Schweiz Kapitalerträge, Lottogewinne, Leibrenten, Pensionen und Versicherungsleistungen. Erhoben wird sie auch auf dem Handel mit bestimmten Wertpapieren, so auf dem Handel mit Obligationen.

Das Parlament beschloss im Dezember, die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinserträgen weitgehend abzuschaffen und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen aufzuheben. (SDA/lm)

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