Nach Sturz von Assad
Schweiz setzt drei syrische Minister auf Sanktionsliste

Das Wirtschaftsdepartement von Bundesrat Guy Parmelin verhängt neue Sanktionen gegen Syrien. Drei ehemalige hochrangige Regierungsmitglieder unter Assad werden auf die Sanktionsliste gesetzt. Die Schweiz folgt damit einem EU-Beschluss.
Publiziert: 10.12.2024 um 16:25 Uhr
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Aktualisiert: 11.12.2024 um 06:20 Uhr
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Nach dem Sturz von Machthaber Bashar al-Assad sanktioniert die Schweiz drei seiner Minister.
Foto: DUKAS

Auf einen Blick

  • Schweiz sanktioniert drei syrische Minister wegen Repression gegen Zivilbevölkerung
  • Vermögenssperrung und Reiseverbot für hochrangige Regierungsmitglieder unter Assad
  • Bundesrat erliess Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien im Mai 2011
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Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Das Wirtschaftsdepartement von Bundesrat Guy Parmelin (65, SVP) greift nach den turbulenten Tagen in Syrien durch: Ab Dienstag stehen drei neue Namen auf seiner Sanktionsliste. Allesamt waren hochrangige Regierungsmitglieder unter dem gestürzten Machthaber Bashar al-Assad (59).

Bei den neu sanktionierten Männern handelt es sich um Louai Emad El-Din al-Munajjid, Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz, Firas Hassan Qaddour, den Minister für Öl und mineralische Ressourcen, sowie Staatsminister Ahmed Mohammad Bustaji. Sie alle wurde im September dieses Jahres als Kabinettsmitglieder ernannt und sind gemäss der Liste «mitverantwortlich für die gewaltsame Repression des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung».

Verspätete Übernahme von EU-Sanktionen

Damit ist es den Ministern nicht mehr erlaubt, durch oder in die Schweiz zu reisen. Zudem werden alle potenziell in der Schweiz gelagerten Vermögenswerte gesperrt.

Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien erliess der Bundesrat bereits im Mai 2011, kurz nachdem der syrische Bürgerkrieg ausbrach. Die Schweiz schloss sich damit den Sanktionen der EU an. Auch die aktuelle Änderung liegt einem Entscheid des Europäischen Rates zugrunde. Dieser entschied bereits am 25. November, die drei Regierungsmitglieder in die Liste aufzunehmen.

Die Massnahmen beinhalten neben der Sperrung von Vermögenswerten und Reisesanktionen unter anderem auch ein Ausfuhrverbot für Rüstungs- und Überwachungsgüter. Zwischen Februar 2023 und September 2024 hatte der Bundesrat die Regeln jedoch gelockert.

Aufgrund des verheerenden Erdbebens in Syrien waren Finanzsanktionen in dieser Zeit nicht anwendbar auf Tätigkeiten, die zur Durchführung humanitärer Aktivitäten durch internationale Organisationen oder bestimmte Kategorien von humanitären Akteuren erforderlich sind.

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