Pierre Maudet verurteilt!
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Urteil gegen Genfer Staatsrat:Pierre Maudet verurteilt!

300 Tagessätze à 400 Franken
Genfer Gericht verurteilt Staatsrat Pierre Maudet

Das Genfer Polizeigericht hat den ehemaligen Genfer Staatsrat Pierre Maudet der Vorteilsnahme schuldig gesprochen. Er wird zu einer bedingten Geldstrafe und einer Kompensation verurteilt.
Publiziert: 22.02.2021 um 18:32 Uhr
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Aktualisiert: 28.03.2021 um 11:55 Uhr
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Das Urteil im Fall Maudet ist gefällt worden.
Foto: Keystone

120'000 Franken Geldstrafe auf Bewährung – so lautet das Urteil für Pierre Maudet (42). Zudem muss der Staatsrat als Wiedergutmachung 50'000 Franken in die Genfer Staatskasse zahlen. Die Einzelrichterin des Genfer Polizeigerichts befand ihn der Vorteilsnahme für schuldig.

«Ich wollte meine Familie schützen»

Es ging um eine Luxusreise nach Abu Dhabi, die Maudet 2015 mit seiner Familie und seinem Stabschef unternommen hatte. Flug in der Businessklasse, Suite im Fünfsterne-Hotel, Einladung ans Formel-1-Rennen: Auf Kosten des Kronprinzen des Emirats liess es sich der Genfer Regierungsrat gut gehen. Und Kosten gab es genug: 50'000 Franken soll der Trip in die Wüste wert gewesen sein – jene Summe, die Maudet nun den Genfer Steuerzahlern entrichten muss.

Zwei Geschäftsmänner sollen die Reise eingefädelt und im Gegenzug auf eine bevorzugte Behandlung durch Maudets Wirtschaftsdepartement gehofft haben. Zum Teil zu Recht: So erhielt eine Bar trotz fehlender Dokumente eine Betriebsbewilligung – laut Staatsanwalt auf Druck von Maudets Stabschef.

Und dann log er auch noch

Im Mai 2018 bringen Westschweizer Medien den Polit-Skandal um die Reise zu den Scheichs ans Licht. Maudet behauptet erst, den Trip aus dem eigenen Sack bezahlt zu haben. Erst als der Druck steigt, räumte er ein, gelogen zu haben. «Ich wollte meine Familie schützen – und habe dabei einen spontanen und dummen Fehler gemacht», erklärte er später in einem BLICK-Interview.

Auch wenn die Strafe nur bedingt ausfällt: Für Maudet ist es ein vernichtendes Urteil – er hatte auf Freispruch plädiert und gab sich während des fünf Tage dauernden Prozesses keiner Schuld bewusst. «Ich bin jemand, der schwer zu beeinflussen ist», sagte er etwa.

Auch nach der Urteilsverkündigung gab er sich unbeeindruckt. «Ich bin teilweise zufrieden. Das ist ein wichtiger Tag für mich und meine Familie – nach allem, was wir durchgemacht haben.»

Was heisst das für die Wahl am 7. März?

Für Maudet, einst Shooting-Star der FDP und gar Bundesratskandidat, kommt das Urteil zu einem politisch entscheidenden Zeitpunkt. Nachdem ihm die Regierung auch noch das letzte Dossier als Staatsrat entzogen hatte, gab der inzwischen Parteilose im Herbst vergangenen Jahres seinen Rücktritt bekannt.

Er kandidiert jedoch als sein eigener Nachfolger. Am 7. März – also in knapp zwei Wochen – findet die Ersatzwahl statt. Maudet ist viel gelungen in seinen jungen Jahren. Doch dass er trotz Verurteilung auf die Gunst der Wählerinnen und Wähler zählen kann, ist schwer vorstellbar.


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