Im letzten Herbst hatte der Bundesrat beschlossen, zwei Gegenvorschläge zur Rasa-Initiative auszuarbeiten. Die Initiative will, dass die Masseneinwanderungs-Initiative aus der Verfassung gestrichen wird, da diese die bilateralen Verträge in Gefahr bringe. Die zwei Gegenvorschläge wurden in der Vernehmlassung abgelehnt.
Der Bundesrat zieht nun in Erwägung, dem Volk keinen Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative zu unterbreiten (BLICK berichtete). Dann würde der Bundesrat dem Volk die Ablehnung derselben empfehlen.
Gesetzeswidriges Vorgehen des Bundesrats
Mitinitiant und Rechtsprofessor Thomas Geiser stört das Vorgehen des Bundesrats, schreibt der «Tages-Anzeiger». Denn: Das Parlamentsgesetz gibt dem Bundesrat bei Einreichung von Initiativen zwölf Monate Zeit, um eine Botschaft ans Parlament zu verfassen. Arbeitet der Bundesrat einen Gegenvorschlag aus, hat er dafür aber 18 Monate Zeit. Für die Initianten wäre es deshalb ein Gesetzesverstoss, wenn der Bundesrat 18 Monate in Anspruch nimmt, dann aber doch keinen Gegenvorschlag unterbreitet.
Die Bundeskanzlei relativiert gegenüber dem «Tages-Anzeiger», dass es keine ausdrückliche Rechtsfolge für den Fall gebe, dass der Bundesrat nach durchgeführter Vernehmlassung innerhalb der 18 Monate keinen direkten Gegenvorschlag unterbreite. Auch FDP-Nationalrat und Vizepräsident der Staatspolitischen Kommission, Kurt Fluri, sagt dem Blatt, dass er es als politisch vertretbar fände, wenn der Bundesrat auf einen Gegenvorschlag verzichte. Fluri war massgeblich an der Light-Version der Masseneinwanderungs-Initiative beteiligt.
Stellungnahme bis 26. April
Der Bundesrat hat noch bis am 26. April Zeit, dem Parlament eine Stellungnahme zur Rasa-Initiative zu unterbreiten. Das Vorgehen des Bundesrats werden die Initianten erst dann beurteilen, sagt Geiser gegenüber der Zeitung. (thk).